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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz mit dem Ziel 2 den Begriff der ökologischen Infrastruktur eingeführt. Im Rahmen der Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative wurde der Begriff der ökologischen Infrastruktur teilweise kritisiert. Der Bundesrat kann diese Kritik an der Terminologie nachvollziehen. Die mit dem Begriff umschriebenen Inhalte hingegen sind, gerade von den Kantonen, breit anerkannt und gesetzlich abgestützt. Zum einen umschreibt der Begriff den Erhalt und die Aufwertung von Lebensräumen, wie dies sowohl das Natur- und Heimatschutzgesetz als auch andere Rechtsbestimmungen vorsehen. Zum andern umfasst der Begriff die Vernetzung, die sich etwa im Landwirtschafts-, Naturschutz-, Wald- und Jagdrecht als Auftrag wiederfindet. Zudem sind die Kantone nach dem Raumplanungsgesetz beauftragt, Grundlagen zu erarbeiten, "in denen sie feststellen, welche Gebiete [...] als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind". Das ist Artikel 6 RPG.

Die Mittel für die Programmvereinbarungen werden über Verpflichtungskredite beantragt. Für den Zeitraum 2025-2028 werden sie dem Parlament erstmals in einer Botschaft vorgelegt. Das Geschäft ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Gemäss Staatsrechnung 2023 wendete der Bund über die Programmvereinbarungen insgesamt rund 134 Millionen Franken für die Biodiversität auf. Der Bundesrat hat in Anerkennung der Ablehnung des indirekten Gegenvorschlages die Mittel nicht erhöht und wird auch bei der Terminologie noch Lösungen finden.