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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-16

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Marchesi, nach Unwetterereignissen werden den Kantonen die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten abgegolten. Die Kantone haben gemäss Bundesgesetz über den Wald und gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau Anspruch auf diese Abgeltungen. Die Kantone beziffern die erforderlichen Investitionen auf folgende Beträge: Graubünden, 12 Millionen; Tessin, 21 Millionen; Wallis, 74 Millionen; Waadt, rund 2 Millionen; Bern, 10 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat letzte Woche die entsprechenden Kredite, d.[NB]h. die entsprechenden Anteile an den insgesamt deutlich über 100 Millionen Franken, im Umfang von insgesamt 56,5 Millionen Franken verabschiedet und wird diese zum Voranschlag 2025 nachmelden. Die Verpflichtungskredite können noch in dieser Session in den Räten diskutiert werden. [PAGE 1535]