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Gysin Remo · Nationalrat · 2003-06-04

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Wir haben zwei Vorlagen. Die Vorlage 1 ist völlig unproblematisch; sie sieht die Aufhebung eines nicht mehr notwendigen Bundesbeschlusses vor.

In der Vorlage 2 fordert der Bundesrat die Weiterführung der vor drei Jahren gesetzlich neu konzipierten Exportförderung. Er beantragt für die Jahre 2004-2007 einen Zahlungsrahmen von insgesamt 68,4 Millionen Franken. Das Geschäft ist federführend von der WAK und im Mitberichtsverfahren von der APK behandelt worden. Beide Kommissionen verlangten nach zusätzlichen Entscheidungs- und Beurteilungsunterlagen und kamen mit klaren Mehrheiten zu gleichen Schlussfolgerungen. Beide Kommissionen führten auch eingehende Hearings durch und lernten so verschiedene Blickwinkel privater und öffentlicher Akteure, insbesondere auch der Osec, kennen.

In der WAK waren drei kritische Grundhaltungen mit Neigungen zum Nichteintreten zu erkennen. Sie lauten wie folgt:

1. ein Verzicht staatlicher Förderung;

2. keine Exportförderung ohne Integration ethischer Richtlinien, aussenpolitischer Grundsätze des Bundesrates wie Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption und anderes;

3. eine Ablehnung der Osec.

Hiermit habe ich auch das Spannungsverhältnis, in dem diese Vorlage diskutiert wurde, beschrieben.

Die bundesrätliche Botschaft ist inhaltlich recht dürftig ausgefallen. Verschiedene Hausaufgaben sind leider nicht gemacht worden. Hier ist gut erkennbar ein Führungsproblem des Bundesrates und insbesondere auch innerhalb des Seco zu beobachten. Verschiedene Unterlagen mussten vom Bundesrat nachgeliefert werden. Das betraf z. B. auch das Kernstück des Geschäftes, nämlich den neuen Leistungsauftrag an den so genannten Exportförderer. Wie bereits beim Finanzierungsbeschluss in der Vorperiode für die Jahre 2001-2003 musste das Seco auch dieses Mal einen Zusatzbericht über die vorgesehenen Jahresbudgets und deren wichtigste Komponenten erstellen. Wir bekamen so den Eindruck, dass das Seco eigentlich nicht sehr viel von der Diskussion vor drei Jahren mitbekommen hat.

In der Botschaft fehlte denn auch jeglicher Hinweis, wie die aussenpolitischen Grundsätze berücksichtigt werden sollten. Dabei hat der Nationalrat am 20. September 2000 bei der Behandlung des Bundesgesetzes über die Förderung des Exports (00.024) auch das Postulat "Kodex zur Wahrung der Menschenrechte" (00.3415) überwiesen. Dieses Postulat ist im Seco schlicht vergessen worden. Immerhin hat sich im Staatssekretariat unterdessen auch einiges zum Besseren gewandelt. Es sind tatsächlich Lerneffekte zu beobachten.

Das Parlament hat den Bundesrat verpflichtet, für die Periode 2001-2003 eine Evaluation der Exportförderung zuhanden des Parlamentes durchzuführen. Die vorgelegten Ergebnisse einer Kundenbefragung und der Marktanalyse via Telefoninterviews entsprechen jedoch keineswegs dem erteilten Auftrag. Die Frage, wie viele KMU in welcher Form, in welchem Ausmass und in welchem Exportbereich, in welchen Branchen und in welchem Land im Vergleich zum Vorjahr von der Osec erfolgreich oder ohne Erfolg unterstützt wurden, blieb unbeantwortet. [PAGE 843]

Auch die Gesamtschau aller schweizerischen Exportförderungsinstrumente befriedigt nicht, weil dabei keine Ansätze zur Erzielung von Synergien zu finden sind. In diesem Zusammenhang sind auch die enge Verzahnung zwischen öffentlichen und privaten Stellen - zum Beispiel im Expertenpool - und die Integration des Swiss Business Hub in die Vertretungen des EDA zu beachten.

Die Tatsache, dass drei Mitglieder des Aufsichtsrates der Osec vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes zu bestimmen sind - darunter gemäss Statuten der Staatssekretär für Wirtschaft -, ist im Hinblick auf den öffentlichen Auftrag zwar verständlich, führte jedoch ebenfalls zu einer problematischen Vermischung privater und öffentlicher Kompetenzen und Aufgaben. Auch hier war Reorganisationsbedarf ersichtlich.

Auch die unterschiedlichen Entwicklungs- und Modellvarianten der Exportförderung sind nicht ausreichend evaluiert worden. Es sind dies erstens die Weiterführung des Status quo der Exportförderung, zweitens die verstärkte Integration der Exportförderung in die Bundesverwaltung und drittens die tendenzielle Privatisierung der Exportförderung allenfalls mit einem beschränkten Auftrag an die Osec oder an eine ähnliche Institution.

Die WAK verlangte diese Unterlagen, musste jedoch einsehen, dass die Nachlieferung in diesem Jahr zu einer zeitlichen und hiermit auch finanziellen Lücke geführt hätte. Um dies zu vermeiden, hat sie sich schliesslich mehrheitlich dafür entschieden, ein zusätzliches Jahr dafür einzuräumen, und hat dem Bundesrat mit dem Artikel, den Sie in der Vorlage haben, Artikel 1bis, einen klaren Auftrag erteilt. Die klare WAK-Mehrheit - 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - hat mit diesem Vorgehenskonzept Folgendes zum Ausdruck gebracht: Erstens - das ist die Grundhaltung -, die Exportförderung, insbesondere für KMU, ist angezeigt, ist sogar dringend notwendig. Die Schweiz ist ein Exportland, und zur Sicherung und Förderung unseres Wohlstandes, auch unserer Wettbewerbsfähigkeit und unserer Wachstumsmöglichkeiten, ist die Exportförderung unerlässlich. Zweitens: Die vorgelegten Unterlagen sind für einen Entscheid über einen mehrjährigen Finanzrahmen zur Exportförderung völlig ungenügend. Drittens drückt unsere Haltung aus, dass die Exportförderung keinen Unterbruch und keine finanzielle Kürzung erfahren soll. Der vom Bundesrat beantragte durchschnittliche Jahreskredit ist deswegen als Jahrestranche von 17 Millionen Franken für das nächste Jahr, für 2004, übernommen bzw. beibehalten worden.

Ich bitte Sie zu beachten, dass für die meisten WAK-Mitglieder nicht die Frage, ob der Kredit ein oder zwei Jahre verlängert werden soll, im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Frage, ob unter den geschilderten Umständen und aus zusätzlichen Überlegungen überhaupt auf die Vorlage einzutreten sei oder nicht. Das zusätzlich eingeräumte Jahr hat das Eintreten gesichert, ist eine Art Kompromissformel. Diejenigen, die nun meinen, sie müssten zwei Jahre bewilligen, riskieren, dass in der Schlussabstimmung die ganze Vorlage bachab geschickt wird. Das ist nicht die Grundhaltung, die wir vertreten. Was uns fehlt, sind die Entscheidungsunterlagen, damit wir für vier Jahre oder für einen längeren Zeitraum Ja zu dieser Vorlage sagen können. Wir wollen diese Entscheidungsgrundlagen in der Grundhaltung, die ich Ihnen geschildert habe.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Genner abzulehnen. Er würde zu einem Unterbruch führen, weil das, was in diesem Antrag verlangt wird, in einem Jahr nicht zu leisten ist. Diesen Unterbruch wollen wir nicht. Ich bitte Sie, auch alle Minderheitsanträge und Einzelanträge abzulehnen.