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AB 344129

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage, wo Werbung an öffentlichen Orten zulässig sein soll. Hier beantragt Ihnen die Kommission eine Änderung zum Beschluss des Nationalrates, der dem Ständerat folgte. Der Bundesrat hatte eine striktere Lösung vorgesehen. Er möchte, dass Werbung an allen Orten, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten ist. Unser Rat hat das ja dann eingeschränkt und gesagt, dass Werbung dann trotzdem zulässig sein solle, wenn mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werde, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich sei. Die Kommission des Ständerates hat das übernommen und noch etwas präzisiert, indem sie sagt, es solle sichergestellt sein, dass diese Zugänglichkeit nicht bestehe. Die "geeigneten Massnahmen", die unser Rat noch vorgesehen hatte, sind also gestrichen worden.

Nun gibt es zwei Minderheiten: Die eine Minderheit, die Minderheit II (Wasserfallen Flavia), möchte dem Entwurf des Bundesrates folgen, also die striktere Regelung beantragen. Die andere Minderheit, die Minderheit I (Germann), möchte die lockerere Lösung beantragen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Mehrheitslösung als Kompromiss gutzuheissen.

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