Ritter Markus · Nationalrat · 2024-09-16
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16
Wortprotokoll
In diesem Rat diskutieren wir oftmals Geschäfte, die sehr durchdacht sind. Es gibt aber auch andere, die nicht zum Ziel führen. Mit der Individualbesteuerung sind wir wieder einmal bei der Kategorie "Schnapsideen" angelangt. Diese Initiative und auch der Gegenvorschlag suchen bezüglich nachteiliger Konsequenzen ihresgleichen. Ich begründe das in fünf Punkten wie folgt:
1.[NB]26 Kantone haben es ohne Weiteres geschafft, die Heiratsstrafe bei den Kantons- und Gemeindesteuern mit unterschiedlichen, aber durchwegs klugen Lösungen abzuschaffen. Nur der Bund ist trotz eines Bundesgerichtsurteils von 1984 dazu bis heute nicht in der Lage. Nun will man von Bundesseite mit einem eigenen, nicht durchdachten Vorschlag alle 26 Kantone zwingen, ihr funktionierendes Steuersystem anzupassen. Die Kantone sind deshalb in grosser Mehrheit und mit enormer Deutlichkeit gegen diese Vorlage.
2.[NB]Wir kämpfen in diesem Parlament immer und immer wieder gegen neue Regulierungen und gegen den bürokratischen Wahnsinn. Diese Vorlagen, sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag, sind nun der Inbegriff von neuer Bürokratie. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen müssten von den Steuerpflichtigen ausgefüllt und von den Steuerverwaltungen bearbeitet werden. In der Kommission wurde uns gesagt, dass von den Kantonen 1000 neue Stellen geschaffen werden müssten, um die Veranlagungen vorzunehmen. Und Sie haben es gehört: Hier müsste mit neuen Kosten für die Kantone und Gemeinden in Höhe von 150 Millionen Franken gerechnet werden. Der Mehrwert wäre gleich null. Der bürokratische[NB]Wahnsinn[NB]würde[NB]durch[NB]uns[NB]weiter[NB]vorangetrieben.
3.[NB]Von den Befürworterinnen wird immer über die Beschäftigungseffekte fabuliert. In der Botschaft auf Seite 102 ist von 10[NB]000 bis 44[NB]000 Stellen die Rede, die geschaffen werden könnten. In der Schweiz haben wir zurzeit 5,327 Millionen Beschäftigte. Wenn wir diese 44[NB]000 Stellen, die im Maximum dazukommen sollen, dazurechnen, reden wir von einem Beschäftigungseffekt von maximal 0,75 Prozent. Wir befinden uns mit diesen Annahmen im Rundungsbereich. Solche Argumente sind auf Sand gebaut. Wenn alle teilzeitbeschäftigten Personen ihr Pensum nur leicht erhöhen würden, wäre der Effekt bedeutend höher als der Effekt, von dem wir jetzt sprechen und der in der Botschaft ausgewiesen ist.
4.[NB]Sämtliche Ehepaare und Menschen in eingetragener Partnerschaft werden mit dieser Vorlage massiv bevormundet. Heute können sie zur Erfüllung der Familienaufgaben die Verteilung der Tätigkeiten zuhause und in der Erwerbsarbeit frei wählen. Es gibt keine Hürden, die sie bezüglich steuerlicher Zahlungen benachteiligen würden. Sehr individuelle Lösungen sind möglich und ohne Weiteres machbar. Mit der Individualbesteuerung würden die Partner neu dazu gedrängt, nicht gleich viel zu arbeiten, sondern möglichst gleich viel zu verdienen, weil sonst die Progression, wenn man beide Partner einzeln anschaut, insgesamt zu höheren Steuern führen würde und die Abzüge zum Teil ins Leere fallen würden. Deshalb ist die Individualbesteuerung für sämtliche Leute in eingetragener Partnerschaft oder in einer Ehe eine deutliche Benachteiligung, insbesondere dann, wenn sie bezüglich Arbeitsmarktfähigkeit nicht über die gleiche Qualifikation wie der Partner oder die Partnerin verfügen. Eine Sekundarlehrerin auf der einen Seite und ein Landwirt auf der anderen Seite, die miteinander verheiratet sind, haben sehr unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten bzw. Verdienstmöglichkeiten, und es ist für sie sehr anspruchsvoll, die Progression zu brechen. Diese Bevormundung brauchen wir nicht.
5.[NB]Wenn man längere Zeit verheiratet ist, baut man gemeinsames Vermögen auf. Mit der Individualbesteuerung gibt es nur noch Mein und Dein; das Wort "unser" fällt aus Abschied und Traktanden. Alles muss laufend säuberlich aufgeteilt werden. Wer bezahlt was, wem gehört was? Für Einzelunternehmer wie die Landwirte und für das Kleingewerbe - da gibt es Zehntausende Betriebe - ist diese Vorstellung ein Irrsinn und so nicht umsetzbar. Wollen wir das? Zudem werden die Steuerverwaltungen immer beide Steuererklärungen der Ehepartner nebeneinanderlegen müssen, um Fehler und Missbräuche zu erkennen. Da kommt Freude auf.
Ich komme zum Schluss. Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag bringen irgendeinen Vorteil für die Menschen und die verschiedenen Staatsebenen in diesem Land. Diese Vorlagen gehören in die Kategorie "Schnapsideen", und es sind klar beide deutlich abzulehnen.