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Rosenwasser Anna · Nationalrat · 2024-09-16

Rosenwasser Anna · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

40 Jahre, 5 Monate und 4 Tage sind vergangen, seit das Bundesgericht in seinem wegweisenden Urteil festgehalten hat, dass die gemeinsame Besteuerung von Verheirateten eine widerrechtliche Ungleichbehandlung von Personen darstellt. Seit 40 Jahren wissen wir, dass diese Praxis dem Rechtsgleichheitsgebot widerspricht. Nach 40 Jahren behandeln wir heute endlich einen Vorschlag, wie wir diesen Missstand beheben können.

Niemand in diesem Saal wird bestreiten, dass die Steuern einen zentralen Faktor in der Lebensplanung der Menschen in unserem Land darstellen. Und niemand darf bestreiten, dass es dabei unsere Aufgabe ist, die Lebensrealität eben dieser Menschen gesetzlich abzubilden. Diese Realitäten sind von Person zu Person, von Paar zu Paar, von Familie zu Familie unterschiedlich. Glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass es mehr Formen von zwischenmenschlichen Beziehungen gibt, als Stühle in diesem Saal stehen. Alle sollen sie nach dem gleichen Prinzip und den gleichen Regeln besteuert werden. Nur dann ist es fair. So schreibt es Artikel 127 unserer Bundesverfassung vor: "nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit".

Der Bundesrat anerkennt in seiner Botschaft zur Volksinitiative, dass die Umsetzung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene Beschäftigungseffekte von bis zu 40[NB]000 Vollzeitäquivalenten haben würde. Denn das aktuelle System bedeutet, dass der zusätzliche Verdienst durch eine Erhöhung der Arbeitspensen bei Zweitverdienerinnen von der Progression geschluckt wird. Nennen wir das Kind beim Namen: Mit der Heiratsstrafe werden derzeit verheiratete Frauen mit tieferen Lohnarbeitspensen bestraft, welche nebenbei noch immer den Bärinnenanteil der Fürsorge- und Pflegearbeit leisten. Sollten sie nämlich den Wunsch haben, mehr bezahlte Arbeit zu leisten, ergibt dies steuerlich keinen Sinn. Schaffen wir die Heiratsstrafe ab, lösen[NB]wir[NB]eine[NB]Hälfte[NB]des[NB]Problems.

Mit dem Minderheitsantrag III (Wermuth) zum Gegenvorschlag haben Sie die Möglichkeit, die andere Hälfte des Problems ebenfalls anzupacken. Familienergänzende Kinderbetreuungsmassnahmen sind heute für viele Eltern unbezahlbar geworden. Ein grosser Teil der Eltern in unserem Land kann es sich schlicht nicht leisten, seine Kinder im Vorschul- und Schulalter regelmässig und in geregelten Strukturen betreuen zu lassen. Aus genau diesem Grund treffen sie den Entscheid, einen Teil ihrer Arbeitspensen zu reduzieren. Dass es auch heute noch allzu oft Mütter sind, welche ihre Lohnarbeit reduzieren oder gar ganz aufgeben, zeigen die Zahlen klar auf.

Ich möchte Ihnen für die Diskussion über den Gegenvorschlag etwas mit auf den Weg geben, nämlich den Mut zur Lösung, damit es nicht auch bei der Kinderbetreuung vierzig Jahre dauert, bis wir die Vielfalt unserer Bevölkerung endlich anerkennen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit III (Wermuth) und die Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative.