Lexipedia

Dobler Marcel · Nationalrat · 2024-09-17

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

Gerne werde ich jetzt für die FDP-Liberale Fraktion sprechen und auch auf meine Minderheitsanträge eingehen. Ich werde also nur einmal sprechen.

Wir beraten heute das Investitionsprüfgesetz, das in Umsetzung der Motion Rieder 18.3021, "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen", vom Bundesrat erstellt wurde. Der Motionär wollte eigentlich eine Lex China oder eine Lex Syngenta. Im Jahr 2015 kaufte Chem China, ein staatseigener Chemiekonzern, Syngenta. Obwohl heute nach meinem Wissen keine Düngemittel von Syngenta mehr in der Schweiz produziert oder eingesetzt werden, war die mediale Berichterstattung darüber der Auslöser für diese Motion. Der Wortlaut dieser Motion ist klar gegen staatliche Investoren gerichtet, nicht gegen private Investoren, nicht gegen den Geltungsbereich, wie er heute im Gesetzentwurf formuliert ist.

Wir von der FDP-Liberalen Fraktion lehnen das Eintreten auf dieses Gesetz ab. Das Gesetz schiesst über das Ziel hinaus. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf weicht die Kommission vom ursprünglichen Gesetzesgedanken ab, nämlich vom Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit in der Schweiz. Es ist der Ausdruck protektionistischer und industriepolitischer Tendenzen.

Kritische Infrastrukturen brauchen primär Schutz vor illegalen Aktivitäten, nicht vor staatlichen und schon gar nicht vor privaten Investoren. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die öffentliche Sicherheit durch eine Investitionsprüfung insgesamt steigt. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Einführung einer Investitionsprüfung für einen Wirtschaftsstandort nicht förderlich ist, da sie ausländische Investitionen bremst. Studien, unter anderem solche der ETH Zürich, gehen davon aus, dass im jeweiligen Sektor die Investitionen um durchschnittlich bis zu 16 Prozent sinken. Es geht also um ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, das bei den Anträgen der Mehrheit zu dieser Vorlage klar negativ ist.

Das heute vorliegende Investitionsprüfgesetz wäre das schärfste Gesetz in der OECD. Das ist für eine kleine und offene Volkswirtschaft wie die Schweiz besonders relevant. Ein grosser Teil des Wohlstandes der Schweiz beruht auf [PAGE 1616] der Offenheit gegenüber Handel und Investitionen. Auch für die Resilienz der Wirtschaft und die Versorgungssicherheit ist dies zentral. Denn diese Offenheit des Wirtschaftsstandortes erlaubt eine möglichst breite Diversifikation der Lieferketten und gleichzeitig Investitionen in Schweizer Produktionsstätten, die wiederum zur wirtschaftlichen Diversifikation und zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beitragen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Einführung einer Investitionsprüfung die grenzüberschreitenden Investitionen erheblich reduziert. Der Effekt ist dabei nicht allein auf allfällig untersagte Übernahmen zurückzuführen, sondern vielmehr auf den deutlich höheren administrativen Aufwand und die längere Zeitdauer, die eine allfällige Investition benötigt. Hinzu kommt natürlich auch die Rechtsunsicherheit, weil die Firmen überhaupt nicht wissen, ob sie betroffen sind oder nicht. Dies würde die Versorgungssicherheit auch in der Schweiz tendenziell schädigen.

Der Bundesrat hat daher unter Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Ergebnisse den Geltungsbereich der Investitionsprüfung bewusst eng gehalten und einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der möglichst zielgerichtet, aber dennoch griffig ist. Entsprechend war in der Vorlage des Bundesrates vorgesehen, dass Investitionen nur dort geprüft werden, wo tatsächlich eine Gefahr von nationaler Bedeutung denkbar wäre. Zudem wurde der Geltungsbereich klar abgegrenzt, um die Rechtsunsicherheit für die inländischen Unternehmen und die ausländischen Investoren so weit wie möglich zu reduzieren.

Bei der Ausgestaltung des Geltungsbereiches ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass insbesondere kritische Infrastrukturen weitgehend in Staatsbesitz sind und somit bereits heute ein beträchtlicher Schutz gegenüber Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Schweiz besteht. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz gefährdet haben. Dies hat auch die Regulierungsfolgenabschätzung bestätigt.

Was ist nun in der WAK des Nationalrates passiert? Der Geltungsbereich und der Zweck des Gesetzes wurden massiv erweitert, nämlich auf "essenzielle Güter". Dieser Begriff kommt aus der wirtschaftlichen Landesversorgung und ist dort definiert. Gemeint sind damit Nahrungs-, Dünge-, Futtermittel und vieles mehr. Das steht im völligen Gegensatz zu Artikel 3, wo im Detail definiert ist, wo das Gesetz anzuwenden ist. Damit wird viel Rechtsunsicherheit und Interpretationsspielraum geschaffen, was vor allem KMU und Start-ups betrifft. Mit der Erweiterung auf private Investoren aus dem Ausland hat die Kommission die zu erwartenden Gesuche um den Faktor 10 erhöht. Anstatt, wie ursprünglich vorgesehen, zwei Vollzeitstellen beim SECO wären neu sieben Vollzeitstellen notwendig, im Unwissen darüber, wie viele es aufgrund der eingehenden Gesuche dann wirklich braucht.

Die Folge ist massive Rechtsunsicherheit, wenn man einen Investor sucht. Die Folge sind weniger Investitionen in den Wirtschaftsstandort Schweiz. Betroffen sind KMU ab 50 Mitarbeitern und ab 10 Millionen Franken Umsatz. Diese Schwellenwerte sind viel zu tief und belasten die Wirtschaft, obwohl die meisten Firmen, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit relevant sind, in staatlichem Besitz sind.

Bis heute war die Standortförderung Sache der Kantone; diese kennen ihr Umfeld am besten. Mit diesem Gesetz wird diese Kompetenz nach Bern verlagert. Bis heute sind keine Praxisbeispiele bekannt, in welchen die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht oder gefährdet gewesen wären. Das ist die Aussage des Bundesrates. Bereits heute gehört jeder achte Arbeitsplatz in der Schweiz zu einer Firma, die im Besitz eines ausländischen Investors ist. Es geht um über 550[NB]000 Angestellte.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich die SVP an ihr Positionspapier von vor zwei Jahren erinnern, das noch heute auf ihrer Homepage ist. Darin wird klar gesagt, dass ein solches Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand gefährde. Der sicherheitsrelevante Mehrwert dieses Gesetzes sei zweifelhaft, die SVP lehne Investitionsprüfgesetze grundsätzlich ab. Bitte lesen Sie also Ihr eigenes Positionspapier vom 9.[NB]September 2022 oder löschen Sie es, wenn diese Aussage nicht mehr zutrifft und wenn Sie den Heimatschutz[NB]der[NB]KMU-Wirtschaftsfreundlichkeit[NB]vorziehen.

Ich bitte Sie aus den folgenden Gründen, Eintreten abzulehnen: Die geplanten Investitionsprüfungen sind unnötig, stehen im Widerspruch zur bewährten Aussenwirtschaftspolitik und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. Bisher ist kein Erwerb bekannt, der die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit gefährdet hätte. Kritische Infrastrukturen sind bereits heute[NB]grösstenteils[NB]in[NB]staatlichem Besitz. Das Gesetz schafft massive administrative Kosten und Rechtsunsicherheiten für Investitionen in der Schweiz, die unsere Standortattraktivität schwächen. Der Entwurf des Bundesrates wurde um den Faktor 10 erweitert, zum Schaden der Schweiz, wie viele Studien belegen.

Bitte treten Sie nicht auf das Gesetz ein, das weit über das Ziel hinausschiesst.