AB 344419
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-17
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über das Investitionsprüfgesetz. Dieses geht zurück auf die Motion [PAGE 1618] Rieder "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen". Eingereicht wurde diese am 26.[NB]Februar 2018. Warum sage ich Ihnen das? Das war zu einem Zeitpunkt, als die meisten den Begriff "Pandemie" noch nicht kannten. Es war zu einem Zeitpunkt, als "Versorgungsengpass" in der Schweiz ein Fremdwort war. Es war zu einem Zeitpunkt, als ein Krieg in Europa nur schwer vorstellbar war. Es war zu einem Zeitpunkt, als man noch nicht oder zumindest nicht wirklich über Energiemangellagen sprach. Und es war zu einem Zeitpunkt, als man mit der CS noch eine zweite international tätige Bank hatte. Sie sehen, seither hat sich vieles verändert.
Trotzdem hat Beat Rieder 2018 diese Motion eingereicht. Der ach so konservative Lötschentaler war seiner Zeit also voraus. Diese Motion basiert auch klar auf der damaligen China-Strategie der Mitte-Partei. Die Mitte-Partei hat früh erkannt, dass wir gewisse Unternehmen vor Übernahmen, vor faktisch feindlichen Übernahmen schützen und so die Sicherheit und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung garantieren müssen. Nicht alles aus dem Ausland ist schlecht, aber es ist eben auch nicht alles aus dem Ausland gut.
Eigentlichen Widerstand hat die Mitte-Partei von Anfang an von zwei Seiten gespürt: zum einen seitens der Wirtschaftsverbände und zum andern seitens des Bundesrates. Beides ist unverständlich, insbesondere der Widerstand des Bundesrates, denn er hat die klare Aufgabe, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung zu schützen. Warum ist dieser Widerstand unverständlich? Erstens geht es darum, die öffentliche Ordnung zu garantieren, es geht darum, Sicherheit zu garantieren, und es geht darum, Versorgungssicherheit zu garantieren. All das ist nicht nur im Interesse der Bevölkerung, sondern auch im immanenten Interesse der Wirtschaft. Das scheint man an dieser Stelle zu vergessen. Zweitens reden wir nicht von einem Verbot von Investitionen, sondern einzig von einer Kontrolle und der entsprechenden Genehmigung. Das ist nicht das Gleiche.
Es geht um Schweizer Unternehmen, die auch im schweizerischen Handelsregister eingetragen sind. Es geht keineswegs um alle Unternehmen, wie heute hier suggeriert worden ist, sondern um Unternehmen, die für die öffentliche Ordnung, für die Sicherheit und für die Versorgungssicherheit wichtig sind und die man in drei Kategorien einteilen kann.
Eine erste Kategorie bilden beispielsweise die Elektrizitätswirtschaft und die Wasserwirtschaft, zwei sehr zentrale Elemente. Wir reden hier von Netzen, und wir reden hier von Kraftwerken mit mindestens 60 Megawatt Leistung. Das sind nicht irgendwelche kleinen Kraftwerke, das sind grössere und mittlere Kraftwerke. Wie wichtig es ist, dass deren Sicherheit in unseren eigenen Händen liegt, wissen wir alle, seitdem wir intensiv über eine Energiemangellage sprechen. Wir haben hier mit dem Investitionsprüfgesetz auch eine Lösung, die flexibler, weniger einschränkend und weniger statisch ist als die Unterstellung unter die Lex Koller, die wir morgen diskutieren, die im Prinzip aber die gleiche Wirkung erzielt.
Eine zweite Kategorie bilden Unternehmen, die relevant sind für die Einsatzfähigkeit der Armee und für sicherheitsrelevante IT-Systeme. Hier reden wir von Unternehmen mit mindestens 50 Vollzeitstellen und 10 Millionen Franken Umsatz. Ich muss Sie nicht fragen, ob Sie es gerne hätten, wenn sich solche Unternehmen in Russland oder in China befinden würden. Ich glaube, niemand in diesem Saal würde es befürworten, wenn man in den letzten Jahren solche Unternehmen in diese beiden Länder verkauft hätte. Dieses Parlament hat gestern entschieden, Beyond Gravity nicht zu verkaufen. Damit hat es bewiesen, dass es erkannt hat, dass es entscheidend ist, gewisse Unternehmen bei uns in der Schweiz zu behalten und so der Sicherheit von Bevölkerung und Wirtschaft einen wichtigen Dienst zu leisten. Nicht der uneingeschränkte Liberalismus schützt unsere Sicherheit, sondern eine vernünftige Kontrolle und die entscheidende Genehmigung.
Und dann haben wir noch eine dritte Kategorie. Hier reden wir von Spitälern mit Zentrumsversorgung, von Universitätsspitälern. Wir reden von Transportunternehmen und -infrastrukturen wie Häfen, Flughäfen, Eisenbahnen. Wir[NB]reden[NB]von[NB]bedeutenden Lebensmittelverteilzentren. Wir reden von der Telekommunikation, von der Finanzmarktinfrastruktur. Und wir reden von systemrelevanten Banken. Es sind nicht irgendwelche Unternehmen, die man hier vor einer Übernahme schützen will, sondern Unternehmen, die entscheidend zur öffentlichen Ordnung, zur Sicherheit und zur Versorgungssicherheit beitragen. Wir reden von Unternehmen, die einen Umsatz von über 100 Millionen Franken machen, bzw. von Banken, die einen Bruttoertrag von über 100 Millionen Franken erzielen. Das zeigt die Grössenordnung, und das zeigt auch die Dimension dieses Gesetzes.
Von etwas Entscheidendem hat man heute noch gar nicht gesprochen. Der Bundesrat kann, wenn er will - aber er will[NB]sicher[NB]nicht,[NB]denn[NB]er[NB]wollte[NB]schon[NB]dieses[NB]Gesetz[NB]nicht -, er könnte also, um den Konjunktiv zu verwenden, weitere Unternehmen dazunehmen. Viel entscheidender ist, dass er Länder, in denen die Sicherheit und die öffentliche Ordnung nicht in Gefahr sind, von der Genehmigungspflicht ausnehmen kann. Das heisst, er kann "like-minded states" von der Genehmigungspflicht für die Übernahme von Unternehmen ausnehmen. Er hätte also einen immensen Spielraum, die Schweizer Unternehmen effektiv zu schützen, ohne eine überzogene Bürokratie aufzuziehen - vorausgesetzt, der Bundesrat würde diesen Handlungsspielraum auch nutzen. Bis jetzt hat er bei diesem Gesetz vor allem eines getan: Er hat versucht zu verhindern. Und das ist der falsche Ansatz.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum gestrichenen Wort "staatliche". Neu steht nicht mehr "ausländische staatliche Investoren", wie es die ursprüngliche Motion vorgesehen hatte, sondern es steht "ausländische Investoren". Warum ist das wichtig? Es ist ganz einfach: In gewissen Ländern, insbesondere in solchen, in denen Demokratie nicht besonders grossgeschrieben wird, gibt es eine Vermischung zwischen staatlichen und privaten Unternehmungen, nicht eine scharfe Trennung. Indem wir "staatliche" hier streichen, können wir gerade im Zusammenhang mit denjenigen Ländern, bei denen diese Kontrolle besonders wichtig ist, agieren. Zusammen mit der zuvor erwähnten Möglichkeit für den Bundesrat, bei Staaten, die "like-minded" sind, die Genehmigungspflicht wegzubedingen, ist das der entscheidende Schritt, um effektiv die öffentliche Ordnung, die Sicherheit und die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu garantieren. In diesem Sinne schützen wir mit diesem Gesetz die Schweizer Bevölkerung, aber auch die Schweizer Wirtschaft.
Es wird wenig überraschend für Sie sein: Die Mitte-Fraktion ist für Eintreten.