Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-18
Wortprotokoll
Ich werde darauf verzichten, die Inhalte der verschiedenen Änderungen der Kantonsverfassungen darzulegen; das haben Ihre Berichterstatter hervorragend gemacht.
Toutes les modifications des constitutions cantonales incluses dans le projet 1 par la majorité de votre commission ont été examinées par mon département. Les commissions chargées de l'examen préalable sont parvenues à la conclusion unanime qu'elles sont conformes au droit fédéral. Le Conseil des Etats les a garanties.
Zur Genfer Elternschaftsversicherung möchte ich Folgendes sagen: Mein Departement hat die Genfer Elternschaftsversicherung geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese Versicherung nur teilweise gewährleistet werden kann. Während die Mutterschafts- und die Adoptionsversicherung bundesrechtskonform sind, erweisen sich die übrigen Teile der Genfer Elternschaftsversicherung als bundesrechtswidrig. Sollten Sie heute über alle Ihnen vom Bundesrat vorgelegten Kantonsverfassungsänderungen beschliessen, so bitte ich Sie, mit Ausnahme der Genfer Elternschaftsversicherung Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen. Bei der Genfer Elternschaftsversicherung bitte ich Sie, der Minderheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen und somit dem bundesrätlichen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Waadt, Genf und Jura zuzustimmen.
Zum Vorgehen des Bundesrates, das vom Minderheitssprecher kritisiert wurde, möchte ich noch kurz Folgendes ausführen: Der Bundesrat hat, wie das dem üblichen Vorgehen entspricht, alle Gewährleistungen, also auch die teilweise Nichtgewährleistung der Genfer Elternschaftsversicherung, dem Parlament in einer Sammelbotschaft unterbreitet. In der Tat könnte man in einem zukünftigen Fall überlegen, dem Parlament mit der Botschaft zwei Bundesbeschlüsse zu unterbreiten: einen ersten mit den Gewährleistungen und einen zweiten mit der Nichtgewährleistung. Sollte der Bundesbeschluss in der Herbstsession jetzt nicht bereinigt werden können, so würde mein Departement die betroffenen Kantone entsprechend informieren. Wichtig zu wissen ist, dass alle zur Gewährleistung unterbreiteten Verfassungsbestimmungen bereits in Kraft stehen. Unabhängig vom nun gewählten Vorgehen möchte aber der Kanton Genf mit seiner Umsetzungsgesetzgebung betreffend die Versicherung des anderen Elternteiles noch zuwarten.