preparatory:AB 344539
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Mit diesem Antrag wird die Anzahl Zivis, die jährlich zu ordentlichen Zivildienstleistungen in einer Zivilschutzorganisation verpflichtet werden dürfen, plafoniert. Die Anreize für Kantone, ihre Zivilschutzbestände mit eigenen Mitteln zu regulieren, bevor sie auf Mittel des Bundes zurückgreifen, genügen nicht. Falls die Vorlage B um alle Massnahmen zur Alimentierung des Zivilschutzes ergänzt wird, die sinnvoll sind, wird der Soll-Bestand erreicht. Deshalb genügt hier als zusätzliche Sicherheit ein Maximum von 200 Zivis.
Zudem ist der Ausgleich von Unterbeständen auf Ebene der Kantone mit Mitteln des Bundes nicht angebracht, denn bei Ereignissen, die einen oder mehrere Kantone betreffen, können und müssen die Zivilschutzorganisationen der Kantone einander unterstützen. Auf diese Weise kann der notwendige personelle Bedarf ohne Unterstützung des Bundes gedeckt werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat ein geringes Mass an interkantonaler Unterstützung festgestellt. Dieses Potenzial ist auszuschöpfen. Die Bestimmung in der Vorlage, wonach die Kantone eine beliebige Anzahl Zivis erhalten können, würde die Kantone auch dazu verleiten, einen überhöhten Soll-Bestand zu definieren. Gemäss Vorlage sind sie diesbezüglich nämlich völlig frei, denn es fehlen gemeinsame Kriterien zur Definition der Soll-Bestände.
Ich bitte Sie, hier dem Minderheitsantrag zu folgen.