Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-09-18
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Zuerst zur Klarstellung, weshalb ich nicht in der Minderheit bin bzw. nicht bei der Minderheit aufgeführt bin: Ich war an dieser Kommissionssitzung entschuldigt. Wenn ich da gewesen wäre, wäre ich mit Kollegin Roth in der Minderheit, weshalb ich Ihnen logischerweise hier auch beantrage, dem Antrag der Minderheit Roth Franziska zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.
Ich glaube, wir sind uns einig, auch Kollegin Roth hat es als Sprecherin der Minderheit gesagt: Zivilschutz und Zivildienst sind beides wichtige Aufgaben, beide sind wichtig, und viele junge Menschen erfüllen diese Aufgaben mit Stolz, mit Energie und sicher auch mit Einsatzbereitschaft für die Gesellschaft. Aber bei dieser Vorlage werden zwei Dinge verknüpft, und das ist nicht nötig. Wir stärken mit dieser Vorlage den Zivilschutz, aber wir schwächen den Zivildienst, und dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein. Wenn Sie hier mit so einer Massnahme auf der einen Seite versuchen, den Zivilschutz zu stärken, dann schwächen Sie auf der anderen Seite in genau gleichem Masse den Zivildienst, und das ist aus meiner Sicht eben falsch. Es scheint fast ein bisschen so - und ich erinnere mich an frühere Diskussionen in der Kommission -, dass der Zivildienst ein bisschen geringgeschätzt wird. Es wird nicht gewürdigt, welch wichtige Einsätze die Zivildienstleistenden im sozialen Bereich, im Gesundheitsbereich, im Schulwesen, im Umweltbereich usw. für unsere Gesellschaft leisten.
Aber das Wichtigste ist Folgendes - hier möchte ich auf Kollege Salzmann eingehen, der gesagt hat, wir hätten im Katastrophenfall keine Möglichkeit, der Lage Herr zu werden; ich weiss nicht mehr ganz genau, wie Sie es gesagt haben, aber es ging Ihnen darum, im Katastrophenfall bereit zu sein -: Für den Ereignisfall, bei Katastrophen, Notlagen usw., gibt[NB]es[NB]heute[NB]eine Bestimmung. Mit dieser Vorlage geht es nicht darum, im Katastrophenfall besser bereit zu sein. Im Katastrophenfall kann die Schutzdienstpflicht voll ausgeschöpft werden; das gilt bereits heute. Aus der Schutzdienstpflicht entlassene Personen können erneut der Dienstpflicht unterstellt werden, auf Antrag eines Kantons kann die Schutzdienstpflicht verlängert werden, und im Falle eines bewaffneten Konfliktes können auch Personen der Zivilschutzpflicht unterstellt werden, die ihr vorher nicht unterstellt waren. Im Ereignisfall gibt es heute Möglichkeiten. Im Ereignisfall können Sie auch heute Zivildienstleistende heranziehen.
Es geht bei dieser Vorlage nur darum, dass Zivildienstleistende auch zu Wiederholungskursen im Zivilschutz verpflichtet werden können. Dort ist klar, um was es hauptsächlich geht: Sie können sehen, wo die Zivilschutzpflichtigen im normalen WK-Fall - nicht im Ereignisfall - im Einsatz sind, und das sind nun einmal Sportveranstaltungen und dergleichen. Ich will das nicht schmälern, ich meine, das ist auch eine wichtige Aufgabe, die gemacht werden muss. Aber Sie müssen sich bewusst sein: Wenn Sie hier den Zivildienst und die wichtigen Aufgaben des Zivildienstes einseitig schwächen, um Wiederholungskurse des Zivilschutzes zu stärken - es geht nicht um den Ereignisfall -, dann, meine ich, gibt es ein Ungleichgewicht zulasten des Zivildienstes und zugunsten des Zivilschutzes. Man könnte mit anderen Massnahmen als solchen Zwangsmassnahmen die Bestände des Zivilschutzes sichern.
Ich bitte Sie also, hier bei der Argumentation klar zu bleiben und Folgendes offenzulegen: Es geht um Wiederholungskurse, es geht nicht um Ereignisfälle. Die Ereignisfälle sind bereits heute abgedeckt.