AB 344561
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Mit diesem Antrag wird die Abgabepflicht für Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand und für Ausbildungszentren des Zivilschutzes beibehalten. Der Bundesrat begründet die vorgesehene Befreiung von Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand und von Ausbildungszentren des Zivilschutzes von der Abgabepflicht damit, dass diese Zivildienstleistungen im öffentlichen Interesse lägen. Das steht so in der Botschaft auf Seite 32. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, denn alle Zivildienstleistungen liegen im öffentlichen Interesse; das steht so in Artikel 2 Absatz 3 des Zivildienstgesetzes. In der Logik des Bundesrates müssten sonst also sämtliche Einsatzbetriebe des Zivildienstes von der Abgabe befreit werden.
Die Abgabe der Einsatzbetriebe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft ist ein wesentliches Element zur Sicherstellung der Arbeitsmarktneutralität. Die EFK hat in ihrer Evaluation des Einsatzes von Dienstpflichtigen der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes während der Covid-19-Pandemie festgestellt, dass der Zivilschutz das Subsidiaritätsprinzip zu wenig eingehalten hat und dass finanzielle Fehlanreize bestehen, weil der Einsatz von Dienstpflichtigen kaum mit Kosten verbunden ist. Die EFK hat deshalb dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfohlen, Massnahmen zur Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips bei künftigen Zivilschutzeinsätzen zu ergreifen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat nun das Gegenteil davon vorschlägt. Der Zivildienst ist ein Mittel der zivilen Sicherheitspolitik des Bundes, der Zivilschutz ein Mittel der zivilen Sicherheitspolitik der Kantone. Wenn der Bund den Kantonen Zivildienstpflichtige gratis zur Verfügung stellt, verstärkt er die Fehlanreize und verstösst gegen elementare Grundsätze der Subsidiarität und des Föderalismus.
Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zuzustimmen.