AB 344569
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Ja, Herr Dittli, eine Weisheit sagt doch so schön: Verliere nie den Blick auf die kleinen Abenteuer des Lebens. Das kann helfen.
Die Kommission hat auch hier, ich weiss es, dem Entwurf des Bundesrates mit 12 zu 1 Stimmen zugestimmt. Dennoch begründe ich mit aller Vehemenz meinen Minderheitsantrag, diese Bestimmung zu streichen, also beim bestehenden Recht zu bleiben. Mit diesem Antrag wird die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Aufgebote zu Ausbildungsdiensten in Zivilschutzorganisationen beibehalten. Gemäss Bundesrat aber sollen Beschwerden gegen Aufgebote zu Ausbildungsdiensten in Zivilschutzorganisationen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Der Bundesrat stellt damit Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes auf die gleiche Stufe wie Zivildiensteinsätze im Ereignisfall zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen bzw. im Kriegsfall, und er stellt Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes über die Zivildiensteinsätze in Spitälern, Heimen und Schulen. Der Bundesrat beabsichtigt damit, die Rechte der Zivis massiv einzuschränken. Er begründet diese Einschränkung jedoch nicht.
Ich bitte Sie wiederum, hier meiner Minderheit zu folgen.