AB 344594
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18
Wortprotokoll
An seiner Sitzung vom 26.[NB]Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (Verlängerung der Übergangsfrist und Änderung der Entschädigungsregelung nach Artikel 99 Absatz 1 BZG) verabschiedet. Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur will er mit den Kantonen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle für die Bewirtschaftung der Sirenen überarbeiten. Diese Arbeit braucht Zeit, deshalb diese Verlängerung. Zudem wird beantragt, die Entschädigungsregelung zu ändern. So soll die Pauschale für den Betrieb und Unterhalt von höchstens 400 Franken pro Jahr und Sirene auf maximal 600 Franken erhöht werden, um[NB]der[NB]Teuerung[NB]sowie[NB]den[NB]tatsächlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Verlängerung muss per 1.[NB]Januar 2025 in Kraft treten, deshalb soll die Gesetzesvorlage dringlich erklärt werden. Unser Rat ist Erstrat, Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen verfügt die Schweiz über ein bestens ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung der Bevölkerung. Dies soll auch so bleiben. Bis Ende 2020 lag die Zuständigkeit für die Sirenen bei den Kantonen. Mit der Totalrevision des BZG wurde sie per Anfang 2021 auf den Bund übertragen. Im Rahmen einer Übergangsfrist stellen die Kantone noch bis Ende 2024 den Unterhalt und Betrieb der Sirenen gegen diese Pauschale von 400 Franken pro Jahr und Sirene sicher. Das Parlament hatte anlässlich der Totalrevision des BZG für die Übernahme der Sirenen durch den Bund ein Kostendach von 3 Millionen Franken gesprochen. Von der Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprach man sich damals aufgrund des grösseren Mengengerüstes Synergien und Einsparungen bei der Beschaffung der Sirenen.
Die Kantone äusserten sich dazu allerdings von Beginn weg kritisch. Im Rahmen der Umsetzung zeigte sich auch, dass eine zentrale Lösung für die dezentralen Sirenen in der Praxis teurer und aufwendiger wäre als ursprünglich angenommen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz versuchte daher, mit den Kantonen eine andere Lösung zu finden. Diese scheiterte an der einstimmigen Forderung der Kantone, für diese Aufgabe eine Pauschale von mindestens 800 Franken pro Jahr und Sirene zu erhalten. Dies hätte das gesprochene Kostendach von 3 Millionen Franken um rund 1 Million Franken überstiegen. Schlussendlich einigte man sich auf 600 Franken pro Jahr und Sirene.
Unsere Kommission hat die Kantone angehört. Im Sinne eines Kompromisses unterstützen sie die Vorlage, wobei mehrere Kantone die Ansicht vertreten, dass der Betrag von 600 Franken pro Sirene und Jahr nicht als Präjudiz für eine künftige Regelung zu werten sei. Es hat sich zudem bestätigt, dass es zur Eruierung einer optimalen Lösung sinnvoll ist, die Zuständigkeiten für die Sirenen nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Dafür reicht die Zeit bis Ende Jahr nicht. Auf Initiative des Bundes und in Absprache mit den Kantonen soll deshalb diese Übergangsfrist für die Bewirtschaftung der Sirenen durch den Bund um weitere vier Jahre verlängert werden. Es bleibt so auch genügend Zeit, [PAGE 822] allenfalls die Fragen zur Interpellation Burkart 24.3124, "Bewährt sich[NB]die[NB]Übertragung[NB]der[NB]Zuständigkeit für die stationären Sirenen von den Kantonen auf den Bund?", nochmals im Detail zu prüfen.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Gesamtabstimmung haben wir sie einstimmig angenommen.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.