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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates möchte die Rechtsgrundlagen dahin gehend anpassen, dass gemeinsame Verteidigungsübungen mit der Nato, die gemäss Artikel 5 des Nordatlantikvertrages den Bündnisfall simulieren, verboten sind.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen, und das aus folgenden Gründen: Im heutigen sicherheitspolitischen Umfeld ist es notwendig, dass sich die Schweiz auf die realistischen Kriegsszenarien vorbereitet und Übungsmöglichkeiten hat, die der Realität entsprechen. Das ist nur möglich, wenn diese Vorbereitung in diejenige der Nachbarstaaten eingebunden ist und im Rahmen von Nato-Übungen stattfinden kann. Es geht hierbei um Übungen. Es ist absolut klar, dass die Schweiz nicht Nato-Mitglied ist und auch nicht Nato-Mitglied sein wird und sie deshalb im Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages nicht in irgendeiner Weise in die Verteidigung der Nato eingebunden ist. Das steht gar nicht zur Diskussion, sondern es geht nur darum, die Interoperabilität der Truppen zu üben und Möglichkeiten zu haben, in einem realistischen Einsatzfeld die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu üben und sich eben auf den Ernstfall vorzubereiten. Dass ein Ernstfall, auch ein konventioneller Ernstfall, in der heutigen Zeit als realistischer einzuschätzen ist als vielleicht noch vor ein paar Jahren, wird heute, glaube ich, leider nicht mehr infrage gestellt.

Jetzt stellt sich hier natürlich die grosse Frage: Ist das neutralitätspolitisch heikel bzw. ist das neutralitätspolitisch ein Problem? Die Antwort Ihrer Kommission ist ein überzeugtes Nein. Ich persönlich begegne der Frage der Neutralität durchaus mit der notwendigen Sensibilität, aber hier ist die Neutralität kein Thema. Warum?

Erstens geht es, wie gesagt, um Übungen. Dass man in einem gewissen Rahmen Übungen mit seinen Nachbarländern durchführt, ist üblich und normal und stellt weder einen [PAGE 825] kriegerischen Akt noch sonst irgendeine Form von Neutralitätsverletzung dar.

Zweitens ist das, was in der Kommission erwähnt worden ist, sehr wichtig: Die Schweiz ist, wenn sie angegriffen wird - und das ist ja der einzige Fall, in dem unser Land an einem kriegerischen Akt teilnehmen müsste -, nicht neutral, sondern dann verteidigt sie sich. Das macht sie vermutlich am ehesten in Kooperation mit den dann vermutlich ebenfalls angegriffenen Nachbarstaaten. Das heisst, die Neutralität spielt just in diesem Fall keine Rolle, und auf diesen Verteidigungsfall müssen wir uns vorbereiten. Natürlich wissen wir nicht, wie ein Ernstfall konkret aussehen würde. Nach heutigem Szenario wäre aber ein kriegerischer Ernstfall, in den die Schweiz hineingezogen würde, am ehesten ein Konflikt, in[NB]dem[NB]unsere[NB]Verbündeten[NB]die benachbarten Nato-Staaten sind. Und für diesen Verteidigungsfall müssen wir uns vorbereiten.

Deshalb ist Ihre Kommission der felsenfesten Überzeugung, dass diese Motion erstens die Verteidigungsfähigkeit der schweizerischen Armee schwächen würde, zweitens mit der Neutralität bestens zu vereinbaren ist und deshalb drittens abzulehnen ist. Diese Ablehnung wurde beschlossen und wird Ihnen von der Sicherheitspolitischen Kommission Ihres Rates mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt.