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AB 344752

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich nehme gerne für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP zu einzelnen Minderheiten in Block 1 Stellung. Ich möchte mich wirklich auf Stellungnahmen zu den einzelnen Minderheiten beschränken, weil ich glaube, dass die grosse Auslegeordnung zur Asylpolitik dann am nächsten Dienstag folgt. Insgesamt bittet Sie meine Fraktion, überall der Mehrheit der SPK-N zu folgen.

Bei Artikel 9 Absatz 1 AsylG bringt der Antrag der Minderheit Rutz Gregor aus unserer Sicht keinen Mehrwert, denn [PAGE 1662] elektronische Geräte sind selbstverständlich auch mitgeführte Sachen. Es erschliesst sich mir nicht, weshalb ein elektronisches Gerät keine mitgeführte Sache sein soll. Zudem bildet die Auswertung von Daten aus elektronischen Datenträgern - das sind Handys, Tablets, Laptops - Gegenstand einer anderen Vorlage, die das Parlament beschlossen hat und die am 1.[NB]April 2025 in Kraft treten wird.

Anhand der Minderheiten bei Artikel 9 Absätze 3 und 3bis AsylG kann ich die Haltung der grossen Mehrheit der Mitte-Fraktion zur Frage der Behandlung Minderjähriger darlegen. Diese Frage kommt heute ja mit verschiedenen Minderheitsanträgen aufs Tapet. Nun, Minderjährige generell von Durchsuchungen oder Disziplinarmassnahmen auszunehmen, wie es die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) möchte, erscheint uns angesichts der immer wieder berichteten Fälle von sich äusserst aggressiv verhaltenden Jugendlichen nicht zielführend zu sein. Ich glaube, wir können auch nicht von unseren Teenagern, die hoffentlich eine mehr oder weniger behütete Kindheit hier in der Schweiz hatten, auf traumatisierte, gewaltbereite Jugendliche aus Kriegsgebieten schliessen. Dass den Interessen Minderjähriger gemäss Absatz 3 zweiter Satz im Entwurf des Bundesrates angemessen Rechnung zu tragen ist, erachten wir aber gleichwohl als richtig. Diese Haltung hat unsere Fraktion auch bei Artikel 25a Absätze 1 und 2 sowie Artikel 25b Absätze 1 und 5.

Bei Artikel 25a Absatz 1 wird unsere Fraktion des Weiteren die Mehrheit gegenüber der Minderheit I (Glättli) unterstützen. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass es hier ja um Disziplinarmassnahmen geht und diese doch einen Zusammenhang mit dem eigentlichen Betrieb des Bundesasylzentrums haben müssen. In der Kommission wurde uns von der Verwaltung erläutert, dass die Unmittelbarkeit bis etwa 500 Meter Distanz zum Asylzentrum gegeben ist. Der Mitte-Fraktion scheint das zu eng gefasst. Verhalten sich die Asylsuchenden beispielsweise im Dorfzentrum von Boudry pflichtwidrig, dann soll das eine Disziplinarmassnahme nach sich ziehen können, auch wenn es nicht mehr in unmittelbarer Nähe zum Asylzentrum stattgefunden hat. Mit der Formulierung der Mehrheit ist trotzdem sichergestellt, dass nicht jegliches renitente Verhalten irgendwo in der Schweiz, etwa in anderen Städten, disziplinarisch geahndet wird. Dort kommen dann die Gemeinden und Kantone mit dem Strafrecht zum Zug. Aus diesem Grund lehnt unsere Fraktion auch den Einzelantrag Kolly ab.

Artikel 25b sieht vor, dass Asylsuchende zur Abwehr einer ernsten, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr in einem speziellen Raum vorübergehend festgehalten werden dürfen. Hier lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Jost) ab, der Minderjährige von vornherein von dieser Massnahme ausschliessen will. Gleiches gilt für den Antrag der Minderheit II (Steinemann). Es geht hier um eine aus unserer Sicht berechtigte Form des Freiheitsentzuges. Das Verhältnismässigkeitsprinzip sollte auch beim Umgang mit Asylsuchenden beachtet werden. Wir wollen Ruhe und Ordnung in den Asylzentren, aber keinen Freipass für willkürliches Wegsperren.