Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-09-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
In den nächsten knapp fünf Minuten werde ich versuchen, Ihnen möglichst gut über die Arbeit in der Kommission zu berichten. In diesem Block geht es um den Einsatz von Hilfsmitteln wie Waffen, um Disziplinarmassnahmen, Beschwerderechte usw.; das sind die Inhalte dieses Blocks.
Artikel 25 Absatz 3 und Artikel 25c Absatz 6 regeln die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen in den Zentren des Bundes und in den Unterkünften an den Flughäfen. Die Minderheit Schläfli will den Einsatz von Waffen und Hilfsmitteln untersagen; die Minderheit Fischer Benjamin will den Einsatz einer Waffe nicht ausschliessen. Die Regelung gemäss Zwangsanwendungsgesetz vom 20.[NB]März 2008 umschreibt den Einsatz der Hilfsmittel. In der Kommission fand hierzu eine breite Diskussion statt. Im Zentrum stand die Frage, was überhaupt eine Waffe ist. Wir nahmen zur Kenntnis, dass ein spezifisch geeigneter Pfefferspray ein Hilfsmittel für den Eigenschutz ist, während Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe oder Feuerwaffen in die Kategorie Waffen fallen.
Die Kommission lehnte den von der Minderheit Schläfli aufgenommenen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Den von der Minderheit Fischer Benjamin aufgenommenen Antrag lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
In Artikel 25a Absatz 3 Buchstabe d werden Disziplinarmassnahmen umschrieben. Dazu gehört der Ausschluss aus den für Asylsuchende allgemein zugänglichen Räumen. Gemäss Bundesrat ist ein Ausschluss auf 72 Stunden beschränkt. Die Minderheit Knutti will den Ausschluss auf höchstens zehn Tage ausweiten. Die Kommission befand diese Ausweitung als unverhältnismässig, zumal sie auch zu Verfahrensverzögerungen führen würde. Zudem gibt es für besonders renitente Asylbewerber ein spezielles Zentrum in Les Verrières. Die Kommission lehnte den von der Minderheit[NB]Knutti[NB]aufgenommenen[NB]Antrag[NB]mit[NB]16[NB]zu[NB]9[NB]Stimmen[NB]ab.
Artikel 25a Absätze 4, 5 und 6 und Artikel 107 Absatz 3 sind Gegenstand eines Konzeptantrages. Das Konzept der Minderheit Schmid Pascal will in Bezug auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs die Zuweisung in ein besonderes Zentrum den anderen Disziplinarmassnahmen gleichstellen. Nach intensiver Diskussion lehnte die Kommission dieses Konzept mit 16 zu 8 Stimmen ab.
In Artikel 25a Absatz 5 geht es um die Frist für die Einreichung einer Beschwerde. Die Minderheit II (Tschopp) will die Frist von drei Tagen gemäss Bundesrat auf dreissig Tage verlängern, die Minderheit III (Schmid Pascal) will sie auf 24 Stunden verkürzen. Für die Kommission war der Entwurf des Bundesrates stimmig. Sie lehnte sowohl den von der Minderheit II als auch den von der Minderheit III aufgenommenen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen ab.
Bei Artikel 25b Absatz 5 geht es um das vorübergehende Festhalten von Asylsuchenden zur Abwehr von ernsten und unmittelbaren Gefahren. Die Kommission beschloss mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Anpassung bezüglich des Zeitpunkts der Meldung an die Polizeibehörden. Sie soll demnach "bei" der vorübergehenden Festhaltung erfolgen und nicht, wie es der Bundesrat vorsieht, "vor" der vorübergehenden Festhaltung. Hierzu wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.
Jedoch lehnte die Kommission den von der Minderheit Glarner aufgenommenen Antrag mit 13 zu 12 Stimmen ab. Er hat zum Ziel, die Laufzeit der Festhaltung von zwei auf sechs Stunden zu verlängern.
Bei Artikel 25c Absatz 3 geht es um die Übertragung von Aufgaben an Dritte. Gemäss dem Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini sollen die Qualifikationen des Betreuungspersonals ausgeweitet werden. Da der Arbeitsmarkt sehr ausgetrocknet ist, würde eine solche Ausweitung zu grossen Problemen bei der Rekrutierung insbesondere von Sicherheits- und Ordnungspersonal führen. Deshalb lehnte die Kommission diesen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen ab.
Ich komme zum letzten Minderheitsantrag und damit zu Artikel 25c Absatz 4. Der Antrag der Minderheit Glättli will die Aufsichtspflicht des SEM ausweiten. Zur Kontrolle soll regelmässig eine unabhängige Qualitätskontrolle durchgeführt [PAGE 1672] werden. Die Kommission hat dies beraten und den entsprechenden Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Zum Schluss bedanke ich mich, auch im Namen meines Kollegen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und des Kommissionsdienstes für ihre Unterstützung. Wir empfehlen Ihnen, bei der Gesamtabstimmung der Vorlage zuzustimmen. Die Kommission hat dies mit 14 zu 10 Stimmen getan.