Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2003-06-05
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-05
Wortprotokoll
Worum geht es? Es handelt sich um fast 400 Vorstösse, die bis zu 40 Jahre alt sind und mit denen oft nichts weiter passiert, als [PAGE 880] dass sie jedes Jahr als unerledigt im Bericht des Bundesrates an uns auftauchen, und von denen viele - nicht alle - auch an Aktualität verloren haben. Die GPK hat diesen Bericht des Bundesrates jedes Jahr kritisch geprüft - auch dieses Jahr - und hat auch mehrmals beantragt, einzelnen Anträgen des Bundesrates nicht zuzustimmen.
Das Inkrafttreten des neuen Parlamentsgesetzes wird nun aber Änderungen in das bisherige Kontrollverfahren betreffend Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse bringen. Ab der nächsten Legislatur muss der Bundesrat jährlich darüber Bericht erstatten, was er zur Erfüllung der seit mehr als zwei Jahren hängigen Vorstösse unternommen hat, und der Bericht geht dann nicht mehr an die GPK, sondern an die für das jeweilige Thema zuständigen Kommissionen.
Unter diesen besonderen Umständen - und nur unter diesen - haben die GPK nun beschlossen, den eidgenössischen Räten vorzuschlagen, sämtliche Vorstösse abzuschreiben, die vor Beginn der laufenden Legislatur überwiesen wurden. Es geht bei diesem Vorgehen nicht etwa darum - wie gesagt wurde -, wichtige politische Anliegen einfach zu beerdigen oder das Instrument der parlamentarischen Vorstösse bzw. unsere eigenen parlamentarischen Mittel abzuwerten. Es geht auch nicht darum, jetzt unbesehen Tabula rasa oder eine Abschreibung ins Blaue zu machen.
Die GPK haben erstens die gesamte Liste der Vorstösse geprüft und eingehend diskutiert, bevor sie zum Schluss gekommen sind, Ihnen das gewählte Vorgehen zu beantragen. Sie alle hatten zudem das gute Recht zu beantragen, einzelne Vorstösse nicht abzuschreiben, wie dies einige Kollegen auch getan haben. Dann hätten Sie ja auch noch die Möglichkeit, gewisse Anliegen in aktualisierter Form neu einzubringen, was mit Blick auf das Wahljahr durchaus eine valable Option sein dürfte.
Überlegen Sie sich auch einmal im Detail, was es bedeuten würde, wenn Sie diesen Einzelanträgen zustimmen würden: wochenlange Arbeiten in der Verwaltung, Übersetzungen, grosse Diskussionen, ein Zusatzaufwand für Kommissionen und Parlament, eventuell eine Differenzbereinigung mit dem Ständerat usw. Eine Behandlung bereits in der Herbstsession wäre kaum möglich. Die beantragte Rückweisung würde - davon bin ich überzeugt - ausser monatelanger zusätzlicher Arbeit letztlich nichts bringen. Dann, das muss ich Ihnen sagen, wäre es noch gescheiter, einfach den ganzen Beschluss abzulehnen, und dann müssten halt alle Kommissionen ein riesiges zusätzliches Paket übernehmen.
Ich bin aber auch überzeugt davon, dass noch nicht umgesetzte oder bereits in Arbeit begriffene Anliegen nicht mehr oder weniger Chancen haben, nur weil noch ein entsprechender Vorstoss irgendwo in einer Schublade liegt. Ich schliesse da meine eigenen Vorstösse durchaus mit ein.
Schliesslich und endlich möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass es sich um ein einmaliges Vorgehen handelt, ein Vorgehen, das wie gesagt nicht hauptsächlich der Entlastung der Verwaltung dienen soll, sondern das hauptsächlich dazu dient, für die Umsetzung des neuen Parlamentsgesetzes günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Die GPK beider Räte beantragen Ihnen deshalb einstimmig, diesem Vorgehen zuzustimmen. Ich kann Sie auch darüber informieren, dass der Ständerat, der ja juristisch und staatspolitisch sehr kritisch ist, das gewählte Vorgehen als unbedenklich eingestuft und unserem Antrag bereits einstimmig zugestimmt hat.
Ich bitte Sie also namens der einstimmigen GPK und auch im Interesse aller Kommissionen, die Anträge Weyeneth, Vallender, Lustenberger, Fässler und Genner abzulehnen.