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David Eugen · Ständerat · 2000-03-14

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich im Wesentlichen den Überlegungen von Kollege Maissen anschliessen und beifügen, dass die PKB eine Institution ist, die - auch finanziell - von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Das heisst - so haben wir auch das BVG ausgestaltet -, dass beide Seiten bezahlen müssen, dass beide mit verwalten können und müssen und dass beide über die Personalvorsorge mit entscheiden können und müssen. Das ist ein Grundgedanke, der auch in der zweiten Säule gilt und den wir in unserem Personalrecht haben, seit das BVG eingeführt worden ist.

Wir haben die alten patronalen Kassen abgeschafft. Dort bestimmte der Arbeitgeber, wo es langgeht. Er bezahlte in der Regel auch alles und übernahm auch die Verantwortung dafür. Seit der Einführung des BVG haben wir dieses in einem bewussten Entscheid, den ich nach wie vor als sehr richtig empfinde, als sozialpartnerschaftliche Einrichtung par excellence verstanden. Ich glaube, wir sollten diesem Gedanken auch im Bereich der PKB Rechnung tragen. Das führt mich auch zur Überzeugung, dass über eine solche Veränderung des Primates unter den Sozialpartnern verhandelt werden muss. Ich lege Ihnen das ganz klar offen: Ich war schon in der Kommission des Nationalrates der Meinung, dass das Beitragsprimat die bessere Lösung sei. Aber ich habe mich - insbesondere auch aufgrund des Votums von Herrn Bundesrat Villiger - davon überzeugen lassen, dass wir diese Änderung sozialpartnerschaftlich und nicht einseitig aus der Sicht des Arbeitgebers angehen müssen.

Das ist der Hauptgrund, weshalb ich der Ansicht bin, wir sollten den mit Artikel 29a vorgesehenen Schritt in dieser Form nicht tun. Vielmehr sollten wir einen Anstoss geben.

Der richtige Weg scheint mir jener zu sein, eine Zusicherung zu verlangen, eine Motion in dieser Richtung einzureichen mit dem Inhalt, dass darüber Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Es gibt noch zwei Gründe, die diese Position verstärken:

1. Die Stärkung des Vertrauens in die Kasse: Die PKB steht beim Personal in einer desolaten Vertrauenssituation. Ich behaupte, hierfür habe der Arbeitgeber geradezustehen; diese Situation ist nicht von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verantworten. Wir beschliessen eine solche Regelung, obwohl die Versicherten heute nicht wissen, welches ihr Altersguthaben ist. Bevor die Dossiers überhaupt bereinigt sind, bevor jeder Mitarbeiter weiss, wie hoch sein Altersguthaben ist und wie es errechnet worden ist, können wir eine solche gesetzliche Regelung meines Erachtens nicht einseitig anordnen.

Herr Büttiker hat mit Recht erwähnt, dass das Vertrauen in die Versichertendaten zuerst hergestellt werden muss, und das ist Sache des Arbeitgebers. Hier haben wir eine Leistung nachzuholen, und ich denke, wir müssen nun den Schwerpunkt darauf legen, dass die Kasse das Vertrauen der Versicherten in die Richtigkeit der Daten an die erste Stelle setzt. Wenn das erstellt ist, kommt der nächste Schritt; dann kann man sofort Verhandlungen aufnehmen, die durchaus in Richtung des Beitragsprimates gehen können.

2. Zur Frage der Kosten: Dieser Gesetzentwurf enthält einen Artikel 26, der besagt, dass der Bund "seine Fehlbetragsschuld innert höchstens 8 Jahren seit Errichtung der Pensionskasse" abträgt. Das wäre nicht konsequent; wir müssten den Fehlbetrag spätestens bis zum Jahr 2006 decken. Denn dieser Fehlbetrag ist selbstverständlich eine Schuld des Bundes; auch das können wir nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anlasten, also muss der Bund diesen Betrag aufbringen.

Der Bund hat auch das Vermögen nicht richtig verzinst; wir alle wissen, dass die PKB lange Jahre auch dazu diente, die Bundesrechnung in einem etwas anderen Licht erscheinen zu lassen. Hätte man die Pensionskassenmittel wie bei einer [PAGE 85] ordentlichen Pensionskasse ordnungsgemäss angelegt, wären wesentlich höhere Erträge da. Es wird von jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jetzt lange Jahre unter dem alten Regime standen, natürlich mit Recht geltend gemacht, dass hier eine Nachzahlung fällig wird, dass der Bund diese Schulden aus der Vergangenheit nachzahlen muss; auch das wurde von Kollege Büttiker angesprochen. Erst wenn auch geklärt ist, welche finanziellen Auswirkungen diese ganze Übung hat, kann man sagen: Jetzt muss der Schritt gemacht werden. Aber dann wird dieser Schritt auch überlegt gemacht, dann wissen wir, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Es wurde gesagt, dass die Gesetzesregel, wie sie hier stehe, nur eine Absichtserklärung sei. Wenn ich Artikel 29a lese, kann ich das nicht so verstehen, jedenfalls nicht den ersten Satz; er lautet: "Die Geltungsdauer der Artikel 4 bis 6 sowie 20 und 22 ist befristet bis Ende 2006." Artikel 5 enthält den Rentenanspruch. Wir befristen also den Rentenanspruch des Personals auf eine bestimmte Zeit, ohne gleichzeitig den Leuten, die zu Rentnern werden, zu sagen, was nachher gelten soll. Es geht hier auch um die Frage der Rechtssicherheit. Die Rentnerinnen und Rentner bzw. diejenigen, die es einmal werden, müssen wissen, welche Altersguthaben ihnen zur Verfügung stehen, wenn das Jahre 2006 vorbei ist. Ich plädiere dafür, dass wir zuerst die Ersetzungsregel machen, dass wir sagen: So sind die Ansprüche geregelt. Dann können wir auch Fristen setzen; dann wissen die Leute, welches ihre genauen Vorsorgeansprüche sind.

Ich behaupte sogar, dass mit einer solchen Regel letztendlich auch Probleme für den Bund am Arbeitsmarkt entstehen würden. Nach meiner Überzeugung dürfte in keinem privaten Reglement nach BVG stehen, dass der Rentenanspruch befristet sei, und könnte kein Arbeitgeber sagen, ab einem bestimmten Zeitpunkt werde er das dann ändern.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den sorgfältigen Weg in Richtung Beitragsprimat zu gehen und das auch zu verlangen. Ich stehe ohne weiteres dahinter. Dies sollte aber in einem Vorgang geschehen, der auf die Sozialpartnerschaft, die Rechtssicherheit und auf das Vertrauen der Versicherten in diese Pensionskasse Rücksicht nimmt.