Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2024-09-23
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23
Wortprotokoll
Wir sind fast am Ende der Beratung dieses Geschäfts. Mit dem Einzelantrag Munz liegt jetzt noch eine letzte Differenz vor; wir werden darüber abstimmen. Dies gibt mir die Gelegenheit, den Blick noch einmal kurz zu öffnen und auf die Hauptanliegen dieser Vorlage zu sprechen zu kommen.
Das Beschwerderecht soll für einige wenige Bauvorhaben eingeschränkt werden. Wir haben im Verlauf dieser Debatte mehrmals gehört, was neu ermöglicht werden soll. Im Sinne einer Kurzzusammenfassung erlaube ich mir, nochmals festzuhalten, wo diese Gesetzesanpassung überhaupt gelten soll und, im Umkehrschluss, wo sie eben nicht gelten soll.
Eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts liegt mit dieser Gesetzesanpassung nur vor, wenn das Objekt innerhalb der Bauzone liegt. Auf Objekte ausserhalb der Bauzone hat diese Gesetzesanpassung keine Auswirkungen. Weiter gilt die Einschränkung nur, wenn das Objekt eine Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern besitzt; für alle grösseren Bauvorhaben gilt die Einschränkung nicht. Die Einschränkung gilt zudem nicht, wenn das Objekt innerhalb eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung liegt oder wenn geschichtliche Stätten oder Kulturdenkmäler betroffen sind und das Bauprojekt in unmittelbarer Nähe davon liegt. Auch gilt sie nicht für Objekte, welche innerhalb von Biotopen liegen.
Unsere Fraktion ist daher der Meinung, dass die Einschränkungen für eine sehr beschränkte Anzahl von Bauvorhaben gelten; wir unterstützen dies mehrheitlich. Den Einzelantrag Munz wird unsere Fraktion mehrheitlich ablehnen. [PAGE 1774]