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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-23

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Als Kommissionsberichterstatter möchte ich auch noch zwei Dinge präzisieren: Das eine ist, dass es vollkommen irrelevant ist, ob und wann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Angelegenheit eine Entscheidung treffen wird. Es ist immer noch so, dass es die Priorität der innerstaatlichen Gerichte gibt. Das heisst, wir müssen in erster Linie unser Recht anwenden; internationale Gerichte sind subsidiär, wenn ein Verstoss der Schweiz festgestellt würde, was hier aber nicht der Fall ist. Von dem her müssen wir selbstständig entscheiden.

Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass wir den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen müssen. Und das ist der zweite Punkt, bei dem ich Frau Roth dezidiert widersprechen muss: Es gibt keine Frage "Rechtsstaatlichkeit versus politische oder diplomatische Überlegungen". Das kann es nicht geben! Der Rechtsstaat darf nicht aus politischen Gründen zur Diskussion stehen, sondern muss unangetastet bleiben. Das ist ein Grundrecht, das jede Person hat. Herr Rieder hat es gesagt: Selbst der schlimmste Kriegsverbrecher, selbst diejenigen, die vor dem Nürnberger Tribunal für die schlimmsten Kriegsverbrechen angeklagt wurden, die in der Menschheitsgeschichte je verübt worden sind, hatten das Recht auf rechtliche Vertretung und Beratung. Das kann nicht angetastet werden.