Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-24
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-24
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, hier dem Bundesratsentwurf bzw. der Minderheit Hurni zu folgen. Im Entwurf des Bundesrates zu Artikel 13 des vorliegenden Gesetzes sind die Kompetenzen klar geregelt. Die Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr bezieht sich auf die Inhalte der Leistungsvereinbarung. Die Weko kann unabhängig davon ihre Aufgaben gemäss Wettbewerbsrecht wahrnehmen. Mit dem Mehrheitsantrag verschwimmen diese Kompetenzen. Die Railcom würde einerseits Kompetenzen erlangen, die schon im Bereich des UVEK liegen, zum Beispiel für Verfügungen bei Streitigkeiten, und andererseits Kompetenzen, die bereits im Bereich der Weko liegen, zum Beispiel bei unzulässigem Verhalten infolge Marktmacht, Verweigerung von Lieferantenbeziehungen oder Erzwingung unangemessener Preise. Dies würde zu einem Verwischen der Zuständigkeiten und zu einem Mehraufwand für die Verwaltung führen.
Im konkreten Fall einer Streitigkeit zwischen SBB Cargo und Kundinnen und Kunden oder Lieferanten wäre unklar, an wen sich die Person zu richten hat und wer die Streitigkeit nun regelt. Dies steht dem Anspruch nach Rechtssicherheit klar entgegen. Auch ist zu befürchten, dass das Bundesamt für Verkehr etwas in der Leistungsvereinbarung regelt, was die Railcom in einem konkreten Streitfall anders einschätzt. Dies kann dazu führen, dass die Inhalte der Leistungsvereinbarung zum Einzelwagenladungsverkehr nicht eingehalten werden oder mehr Abgeltungen benötigt werden, wenn zum Beispiel die Railcom bestimmte Preise nicht als gerechtfertigt erachtet.
Also, nochmals: Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, führt dies einfach zu einer Verwischung der Kompetenzen, und für die Kunden herrscht Unklarheit. Im Sinne der Rechtssicherheit bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.