Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-24
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-24
Wortprotokoll
Grundsätzlich können Menschen, die hier als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene Schutz bekommen, nicht Ferien in ihren Herkunftsländern machen. Sie müssen ein Gesuch stellen, und auch dieses wird sehr, sehr streng beurteilt. Es wird nur in Ausnahmesituationen bewilligt, wenn es zum Beispiel darum geht, eine sterbende Mutter zu begleiten oder so etwas.