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preparatory:AB 345931

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Hier geht es um die Evaluation, konkret um die Geltungsdauer des Gesetzes. Gemäss Bundesrat soll Artikel 13 - in diesem Artikel geht es um die Massnahmen zur Stärkung des Einzelwagenladungsverkehrs und um einen Betrag von insgesamt 260 Millionen Franken - bis acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Der Bundesrat soll aber gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Kompetenz erhalten, die Gültigkeit des Gesetzes um vier Jahre zu verlängern.

Ihre Kommission will zwar an der Dauer sowie an der Möglichkeit der Verlängerung um vier Jahre nichts ändern. Hingegen soll gemäss Ihrer Kommission die Kompetenz zur Verlängerung beim Parlament bleiben. Wir haben uns bezüglich Entscheidkompetenz zur Verlängerung um vier Jahre zwischen dem Antrag des Bundesrates und dem Antrag der Kommission zu entscheiden. Ich gehe davon aus, dass sich der Bundesrat nicht dagegen sträubt, dass die Kompetenz zur Verlängerung dem Parlament übertragen wird.

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