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preparatory:AB 346017

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, zu versuchen, Sie davon zu überzeugen, dass es falsch wäre, diese von Nationalrat Gerhard Pfister übernommene parlamentarische Initiative zum heutigen Zeitpunkt abzulehnen. Der Mehrheitssprecher hat Ihnen ausgeführt, worum es grundsätzlich geht. Es ist etwas sehr Einfaches: Es geht nämlich um die Frage, wie wir mit Unternehmungen mit einem politisch bestimmten Leistungsauftrag und mit der Möglichkeit, Steuer- und Abgabengelder zu verwenden, umgehen. Die Frage im Zusammenhang mit diesen Geldern ist, wie die Kontrolle aussehen muss, damit diese Gelder sorgfältig, korrekt und effizient sowie nach den Regeln der Good Governance eingesetzt werden. Das ist eine ganz simple Frage.

Alle hier drin würden selbstverständlich sagen, es sei klar: Unternehmungen, die dieses Privileg haben, müssen einerseits in Bezug auf die Verwendung der Mittel und andererseits in Bezug auf die Erfüllung des Leistungsauftrags beaufsichtigt werden. Gesteigert wird dieser Umstand natürlich gerade bei der SRG noch dadurch, dass die SRG das grosse und einmalige Privileg hat, mit Sanktionierung des Bundes öffentliche Gelder einzuziehen bzw. Abgaben direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei Unternehmungen zu erheben. Das ist unbestritten. Und es ist auch klar, wie das jetzt gemacht wird, nämlich durch das BAKOM.

Dabei stellen sich zwei Fragen. Erstens: Der Mehrheitssprecher sagt, es brauche die Unabhängigkeit der SRG [PAGE 911] gegenüber der Finanzkontrolle, gegenüber dem Staat, man wolle keine zu staatsnahe Aufsicht. Wenn man bedenkt, dass das BAKOM weiss Gott nicht gerade staatsfern ist, dann bricht in meinen Augen das Hauptargument des Mehrheitssprechers komplett in sich zusammen. Das BAKOM ist noch viel mehr in das Konzept des Bundes als eine auf Unabhängigkeit bedachte Finanzkontrolle integriert. Das BAKOM ist staatlich, die Distanz zwischen Medien und Staat ist demnach durch das BAKOM nicht garantiert, und der unternehmerische Raum ist selbstverständlich genauso viel oder genauso wenig von dieser Aufsicht betroffen, wie wenn die EFK sie machen würde.

Ich verweise zudem darauf, dass wir mit der Lösung mit dem BAKOM noch ein zusätzliches Problem haben. Das[NB]BAKOM ist nämlich ein Regulator. Das BAKOM gibt der Medienwelt in diesem Land und damit natürlich direkt auch der SRG Regeln vor. Wir haben hier eine Doppelrolle, nämlich Regulator und Aufsicht, was meines Erachtens nie im Sinne der Good Governance sein kann. Alleine aus diesem Grund[NB]müsste[NB]man[NB]eigentlich sagen, wir sollten diese von Nationalrat Pfister übernommene parlamentarische Initiative annehmen.

Der zweite Punkt in diesem Zusammenhang ist die Frage der Kompetenz. Hat denn das BAKOM die Kompetenz, die entsprechende Aufsicht wirklich zielführend ausüben zu können? Das BAKOM hat sehr viele Kompetenzen, das steht ausser Zweifel, aber wahrscheinlich eben nicht die Kompetenz, die Finanzkontrolle so ausüben zu können wie die EFK, die ja jeden Tag nichts anderes tut. Hier verweise ich auf eine Aussage von Nationalrat Pfister im Nationalrat. Er hat nämlich auf einen Bericht vom Juli 2022 hingewiesen, gemäss dem das BAKOM ein Gesamtbild der Finanzlage der SRG erstellt - ein Gesamtbild der Finanzlage der SRG, nicht weniger und nicht mehr. Sagen Sie mir: Ist das wirklich die notwendige Tiefe einer Finanzaufsicht, wenn es darum geht, die direkt eingezogenen Gelder von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu kontrollieren? Ich meine: Nein, das ist es nicht. Deshalb würden wir gut daran tun, diese Aufsicht an einem anderen Ort anzusiedeln, und hierfür ist die professionellste Institution die EFK.

Nun wird gesagt, es gebe ja auch noch die Revisionsstelle. Darauf ist schnell geantwortet: Die Revisionsstelle hat einen anderen Auftrag. Die Revisionsstelle überprüft nicht die Leistungserbringung gemäss Leistungsauftrag des Bundes und entsprechend die zielgerichtete Einsetzung der Mittel zur Erfüllung dieses Leistungsauftrags. Ihre Überprüfung ist einzig und alleine auf das ausgerichtet, was die[NB]Revisionsstellen[NB]eben[NB]tun[NB]müssen:[NB]Diese überprüfen lediglich den Finanzabschluss auf Gesetzes- und Regelkonformität.

Ein zweites Hauptargument des Mehrheitssprechers war ja die Unabhängigkeit. Da frage ich Sie: Ist es denn eine Gefährdung der Unabhängigkeit, wenn überprüft wird, ob die Mittel richtig eingesetzt werden? Wenn Sie Ja sagen, dann bitte ich Sie, schnellstmöglich einen Vorstoss einzureichen mit dem Ziel, dass die EFK die Überprüfung des Bundesgerichtes nicht mehr vornehmen darf. Wo ist denn die Unabhängigkeit in unserem Land wichtiger als bei unseren Gerichten? Wenn Sie sagen würden, diese Überprüfung sei eine Beeinflussung der Unabhängigkeit, dann müssten wir dort sofort handeln. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Unabhängigkeit der Gerichte durch die Kontrolle der EFK nicht beeinträchtigt ist. Wenn Sie dieser Auffassung zustimmen, dann können Sie ja nicht sagen, bei der SRG sei es dann eben anders. Das ist doch wirklich auch ein Argument, das in sich zusammenbricht.

Ich bin der Auffassung, dass die SRG politisch in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren im Zentrum der Debatten in unserem Land sein wird. Ich bin überzeugt davon, dass die SRG selber ein Interesse daran hat, darauf verweisen zu können, dass sie die Mittel, die sie bei Bürgerinnen und Bürgern und bei Unternehmen eingetrieben hat, auch zielgerichtet einsetzt. Das kann sie dann tun, wenn sie darauf verweisen kann, dass ihre Finanzen eben auch in der notwendigen Tiefe, mit der notwendigen Kompetenz überprüft werden. Also muss es im Interesse der SRG sein, wenn wir hier dieser parlamentarischen Initiative Folge geben; davon bin ich überzeugt.

Nun kann man sagen: Das ist natürlich etwas mühsam für die SRG. Ja, aber Aufsichtsbehörden haben ja die Eigenheit, etwas mühsam zu sein, zum Beispiel die Finma gegenüber den Banken. Dort würden Sie wahrscheinlich nicht sagen, dass die Banken eine möglichst nicht mühsame Aufsicht haben sollen.

Die letzte Frage, die ich mir in die Runde zu werfen erlaube, ist folgende: Was erwidern Sie auf die Tatsache, dass die SRG in Bezug auf die Mittelverwendung nicht der Überprüfung der EFK untersteht, wohl aber die privaten Medienhäuser, die die genau gleichen Gebührengelder aus genau demselben Topf verwenden? Das ist eine Ungleichbehandlung, die sich nicht rechtfertigen lässt. Das ist eine Ungleichbehandlung, die bislang in keinem Argument der Gegner dieser parlamentarischen Initiative aufgenommen wurde, eine Ungleichbehandlung, von der ich bisher nichts gehört habe.

In diesem Sinne und aus all diesen Gründen, davon bin ich überzeugt, sollten wir der parlamentarischen Initiative Romano, übernommen von Gerhard Pfister, Folge geben, also der Mehrheit des Nationalrates folgen.