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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-10

Wortprotokoll

Die Swisscom hat auf den 5. Mai dieses Jahres die Tarife für die Dienstleistungen bei den öffentlichen Sprechstellen vereinheitlicht, und zwar liegen sie nun bei 50 Rappen. SMS, E-Mail und Fax wurden billiger, hingegen ist das Abfragen in den elektronischen Teilnehmerverzeichnissen nicht mehr gratis, sondern kostet neu 50 Rappen. Analysen der Swisscom zeigten, dass die elektronischen Teilnehmerverzeichnisse häufig zur Suche von Nummern und Adressen genutzt wurden, ohne dass diese anschliessend angerufen wurden. Damit war die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gewährleistet.

Als Grundversorgungskonzessionärin ist die Swisscom - gestützt auf das Fernmeldegesetz - verpflichtet, öffentliche Sprechstellen zur Verfügung zu stellen und den Verzeichniszugang zu gewährleisten. Der Verzeichniszugang kann - gegen Entgelt - in elektronischer Form, also in Form einer elektronischen Abfrage, oder über eine Sprachauskunft in den drei Amtssprachen erfolgen. Die Swisscom ist aber nicht verpflichtet, elektronische Abfragen in den Verzeichnissen der öffentlichen Sprechstellen zu ermöglichen. Das kostenpflichtige Angebot einer Sprachauskunft genügt den Anforderungen der Grundversorgungskonzession.

Nun muss ich Ihnen aber etwas sagen: Als ich mir die vorbereitete und vom Bundesrat bewilligte Antwort auf diese Frage etwas gründlicher überlegte, musste ich mir sagen: Etwas ist an Ihrer Fragestellung schon dran. Früher konnte in einer Telefonkabine unentgeltlich in einem Telefonbuch geblättert und eine Nummer gefunden werden. Heute ist zwar der Zugang zu den Nummern immer noch gewährleistet - er muss gewährleistet sein -, aber er ist nicht mehr gratis. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das richtig ist, und ich werde mir überlegen, ob die Grundversorgungskonzession hier allenfalls geändert werden muss. Das ist kein Versprechen, aber ich muss zugeben: Da ist etwas dran - auch wenn ich in Erinnerung habe, dass z. B. Jean-Paul Belmondo manchmal in eine Telefonkabine ging, das Telefonbuch aufmachte und sich einfach eine Seite herausriss, um die Adresse dann schriftlich bei sich zu haben. Er hat sich - als Schauspieler, nicht als Privatmann - die Gratisauskunft [PAGE 896] so verschafft. In diesem Sinne hat die Swisscom jetzt gefunden: Wir geben hier keine Gratisauskunft. Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das richtig ist.