Lexipedia

Stark Jakob · Ständerat · 2024-09-25

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-25

Wortprotokoll

Der EGMR, das Strassburger Kontrollorgan für die Umsetzung der EMRK, hat am 9.[NB]April 2024 geurteilt, dass die Schweiz mit ihrer Klimapolitik das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Konkret heisst es, die Schweizer Klimapolitik verletze das Recht älterer Frauen auf Privatleben.

Dieses Urteil ist für mich immer noch nicht fassbar und nicht nachvollziehbar - nicht weil ich das Urteil politisch werten würde, nein, ich stelle mir grundsätzliche Fragen. Wie ist es möglich, ausgehend von Grundrechten, die allgemein akzeptiert und hochgeschätzt werden, zu solchen Urteilen zu gelangen? Wie ist es möglich, dass hochpolitische Themen wie der Klimaschutz oder auch andere Themen Gegenstand der Auslegung der Grund- und Menschenrechte werden? Wie sollen, bitte schön, solche Urteile umgesetzt werden: mit oder ohne Bundesrat, Parlament oder Volk? In welchen Bereichen genau und in welchem Ausmass? Das sind Fragen, auf die ich keine Antworten finde, Fragen, die niemand schlüssig beantworten kann. Es gibt also viele offene Fragen. Sie zeigen: Solche Urteile des EGMR bewirken nichts ausser Unsicherheit, Zwietracht und Streit. Sie sind in ihrer Dimension nicht umsetzbar. Sie überfordern schlicht unser System.

Weil jedes System an seiner Übertreibung zugrunde geht und weil die Entwicklung in Strassburg seit Jahrzehnten in Richtung einer enormen Erweiterung der Anwendung der Menschenrechte in einer dynamisch-evolutiven Auslegung geht, ist es Zeit, die Notbremse zu ziehen. Diese Notbremse heisst Kündigung der EMRK. Ich sehe nämlich keinen anderen Weg, um eine umfassende Reform einzuleiten.

Die EMRK wurde am 4.[NB]November 1950 in Rom verabschiedet. Nach einem Dreivierteljahrhundert ist es Zeit, die EMRK und ihr Kontrollorgan, den EGMR, gemeinsam zu evaluieren, zu überarbeiten und zu reformieren. Es braucht - davon bin ich überzeugt - eine Besinnung auf den Kern der Grund- und Menschenrechte. Ich bin überzeugt, dass diese nur so [PAGE 924] ihre breite Bedeutung für unseren Staat, aber auch ihre Akzeptanz in unserer Gesellschaft bewahren können. Dehnen sich die Grund- und Menschenrechte über die Rechtsprechung des EGMR noch weiter in alle Lebensbereiche aus, so werden sie immer mehr ihre Kraft, ihre Akzeptanz und ihre Wirkung verlieren, sodass das auf Aufklärung und Humanismus gegründete Fundament unserer Gesellschaft zu erodieren droht.

Gerne zitiere ich in diesem Zusammenhang aus der Präambel der EMRK, in der im Namen der Unterzeichnerstaaten steht: "[...] in Bekräftigung ihres tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden und die am besten durch eine wahrhaft demokratische politische Ordnung sowie" - und darauf möchte ich Sie aufmerksam machen - "durch ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Achtung der diesen Grundfreiheiten zugrunde liegenden Menschenrechte gesichert werden [...]" Genau darum geht es bei einer Reform von EMRK und EGMR: Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis der Grundfreiheiten und der Menschenrechte. Dieses ist heute nicht mehr vorhanden.

Der Bundesrat warnt vor den Nachteilen einer Kündigung der EMRK und vor den Auswirkungen auf die politische Glaubwürdigkeit und den Ruf der Schweiz. Ich denke, dies ist doch kurzfristig und opportunistisch gedacht. Das muss in Kauf genommen werden, um eine Reform der EMRK und des EGMR zu erwirken. Dass damit ein automatisches Ausscheiden aus dem Europarat verbunden sei, wie der Bundesrat schreibt, sehe ich überhaupt nicht. Der Europarat hat verschiedene Aufgaben, eine davon betrifft die EMRK und den EGMR. Dort würde die Schweiz in meinem Szenario durch[NB]eine[NB]Kündigung[NB]vorübergehend nicht mehr Mitglied sein, es könnte auch eine Sistierung der Mitgliedschaft sein; aber im Europarat würde die Schweiz selbstverständlich bleiben.

Ich bin überzeugt, dass es heute die Schweiz braucht, um eine Reform der Grund- und Menschenrechte in Europa einzuleiten: Es braucht einen Staat, der etwas Tapferes tut, es braucht einen Staat mit einer hohen Glaubwürdigkeit - es braucht eben die Schweiz.

In Erfüllung des Postulates 13.4187 zum 40-jährigen Jubiläum des Beitritts der Schweiz zur EMRK im Jahre 2014 schrieb der Bundesrat auf den Seiten 54 und 55 seines Berichtes: "Die Schweiz hat historisch immer eine Pionierrolle gespielt bei der Entwicklung der Menschenrechte, und sie trägt schon aufgrund ihres grossen aussenpolitischen Engagements zugunsten der Menschenrechte eine besondere Verantwortung."

Ich lade Sie ein, meine Motion anzunehmen und diese Verantwortung wahrzunehmen.