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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-09-25

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

"Eingliederung vor Rente", das ist der Leitsatz der 5.[NB]und der 6.[NB]IV-Revision. Damit ist gemeint, dass zuerst alles darangesetzt wird, Personen so weit als möglich im Arbeitsmarkt zu halten bzw. sie wieder in diesen zu integrieren. Nicht immer gelingt die Eingliederung direkt, oft gibt es mehrere Eingliederungsmassnahmen mit zeitlichen Unterbrüchen dazwischen. In der Praxis geht der Fall erst anschliessend, nach den Eingliederungsbemühungen, an die IV-Rentenprüfung. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit beginnt dann das lange Warten. Die Rentenabklärungsverfahren dauern oft mehrere Jahre.

Die Folgen sind: Die Krankentaggelder und allfällige Arbeitslosentaggelder sind schon lange ausgeschöpft; das persönliche Vermögen ist mittlerweile aufgebraucht; die Betroffenen verschulden sich und müssen in der Folge Sozialhilfe beziehen; die finanziellen Sorgen und die gegenüber einer IV-Rente geringere Akzeptanz des Sozialhilfebezugs führen in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Betroffenen. Der öffentlichen Hand entstehen damit langfristig Zusatzkosten, weil die IV-Gesuchsteller über Jahre hinweg nicht richtig betreut werden und sich somit ihr Gesundheitszustand und ihre Arbeitsmarktfähigkeit aufgrund der langen Wartezeiten verschlechtern.

Früher gab es wenigstens in den Fällen, in denen eine IV-Rente zugesprochen wurde, rückwirkend lückenlos eine Auszahlung. Dies ist mit einem neuen Bundesgerichtsurteil leider nicht mehr garantiert. Wenn Eingliederungsmassnahmen scheitern, wird die IV-Rente rückwirkend nur bis zur letzten gescheiterten Eingliederungsmassnahme bezahlt; für die [PAGE 1843] Zeit davor kommt die IV nicht mehr auf. Dies reduziert für Betroffene die Möglichkeit, im Nachhinein Schulden, unter anderem bei der Sozialhilfe, zurückzuzahlen. Geschädigt werden auch die Krankentaggeldversicherungen, welche dann die Kosten für das zweite Jahr nicht mehr rückerstattet erhalten. Ein Positionspapier der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vom Juni zeigt auf, wie problematisch diese lange Wartezeit ist.

Zur Stellungnahme des Bundesrates zwei, drei Punkte: Die Aussage, dass die Rentenabklärung nach Möglichkeit parallel zu Eingliederungsmassnahmen vorzunehmen ist, sodass nach Abschluss der Eingliederung die Zeit bis zum Rentenentscheid möglichst kurz gehalten werden kann, tönt zwar gut. Es ist aber in der Praxis unbekannt und widerspricht auch dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Würde so verfahren, gäbe es mit dem neuen Bundesgerichtsentscheid in keinem Fall mehr eine rückwirkende Auszahlung der Rente. Dass zwei Jahre für das Verfahren reichen, widerspricht diametral einer Analyse, welche das BSV selbst in Auftrag gab. Demnach hat die Dauer der Verfahren zugenommen; ganze 29 Prozent der Verfahren dauerten sogar fünf bis acht Jahre. Die Krankentaggeldversicherung springt nur ein, sofern vorhanden. Ihre Zahlungspflicht endet nach zwei Jahren, längere Verfahren sind nicht gedeckt. Abgesehen davon häufen sich Berichte von Unternehmungen, welche keine Krankentaggeldversicherung mehr finden. Eine Koordination mit allfälligen Leistungen anderer Versicherungen erfolgt bereits heute. Die Koordination wird also keineswegs schwieriger.

Aus all den erwähnten Gründen braucht es eine Lösung. Es ist dringend erforderlich, Massnahmen zu treffen, welche die IV-Verfahren beschleunigen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherstellen, zum Beispiel durch ein Wartezeittaggeld, analog dem Wartezeittaggeld gemäss Artikel 18 der Verordnung über die Invalidenversicherung für die Zeit zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und dem IV-Rentenentscheid.

Ich bitte Sie darum, meine Motion anzunehmen.