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Roth Franziska · Ständerat · 2024-09-25

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Ausgerechnet in einer Zeit, in der der Europarat, die EMRK und der EGMR unsere Solidarität nötiger denn je haben, will man mit Vorstössen die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit infrage stellen und im Grunde den Menschenrechtsschutz schwächen. Wenn ich nach Europa blicke, so scheint mir klar zu sein, dass wir nicht weniger, sondern noch viel mehr für die Demokratie, für die Rechtsstaatlichkeit und - insbesondere mit Blick auf den Krieg in der Ukraine - für die Menschenrechte tun müssen. Umso wichtiger ist für mich, dass wir die beiden Motionen Stark und Caroni ablehnen. Fünf Gründe stehen für mich im Vordergrund:

1.[NB]Im Interesse des Schutzes der Menschenrechte in ganz Europa ist es von allergrösster Bedeutung, dass sich der Bundesrat unmissverständlich zum Wert der EMRK und insbesondere zu Artikel 46 EMRK bekennt, der die Verbindlichkeit und den Vollzug der Urteile durch die hohen Vertragsparteien sicherstellt. Ich frage Sie: Wie können wir von anderen Staaten die Einhaltung der Menschenrechte und den Vollzug von Urteilen des EGMR verlangen, wenn wir für uns das Recht in Anspruch nehmen, Urteile nur à la carte zu beachten?

2.[NB]Ich kann deshalb der Argumentation überhaupt nichts abgewinnen, wonach der Protest gegen einzelne Strassburger Urteile als Beitrag zu deren Akzeptanz zu verstehen sei. Ich frage Sie: Ist das nicht die Argumentation der Feinde der Menschenrechte? Ist es nicht so, dass wir uns hier drin einig darüber sind, dass üble Diktatoren von sich behaupten, nur sie würden die wahren Werte schützen, während sie die Gerichte aushöhlen?

Genau um dieser politischen Willkür entgegenzutreten, hat der 1949 gegründete Europarat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausarbeiten lassen, ein Jahr später in Rom feierlich unterzeichnet und damit komplexe Verfahren zur gerichtlichen Beurteilung eingerichtet. Die Schweiz stand bis 1974 im Abseits, weil sie den Frauen das Stimmrecht verweigerte, weil sie mit dem Jesuiten- und Klosterverbot die religiösen Freiheitsrechte mit Füssen trat und weil die Kantone auf die administrativen Zwangsmassnahmen nicht verzichten wollten. Wollen Sie sich in Europa wirklich erneut derart ins Abseits begeben?

3.[NB]Es wird immer wieder behauptet, der Gerichtshof missachte die Gewaltenteilung. Dahinter steht aber doch die abgehobene Vorstellung, Legislative, Exekutive und Judikative würden komplett isoliert voneinander wirken. Diese für mich reichlich theoretische Annahme übersieht die Erfahrung, dass die Gewaltenteilung dadurch gestärkt wird, dass sich die drei Gewalten aneinander reiben, sich gegenseitig inspirieren und sich auch hemmen. Das schwächste Glied in der Kette ist freilich die Gerichtsbarkeit. Bei mir schrillen deshalb alle Alarmglocken, wenn ausgerechnet Parlamentsmitglieder die Autorität eines europäischen Gerichtes derart massiv angreifen, wie das jetzt der Fall ist.

4.[NB]Damit eng verbunden ist die Tatsache, dass sich Rechtsetzung und Rechtsanwendung gar nicht so klar voneinander trennen lassen, wie nun behauptet wird. Vielmehr bedingen sie sich gegenseitig, und sie befruchten sich, wie vorhin gesagt, in einem wechselseitigen Prozess. Nur so ist gewährleistet, dass neue Herausforderungen beachtet, bearbeitet und verarbeitet werden können. Normkonkretisierung erfolgt nie allein durch Rechtsanwendung - das ist mein Verständnis -, sondern eben auch durch Rechtsetzung, indem durch erkennende und entscheidende Festlegung verbindlich geltendes Recht produziert wird.

5.[NB]Zu diesen neuen Herausforderungen gehört nun mal der Klimawandel. Stellen Sie sich vor, was unsere Kinder in dreissig oder vierzig Jahren sagen würden, wenn sie mit der Behauptung konfrontiert würden, der Klimawandel habe nichts mit Grundrechten wie dem Recht auf Leben und dem Recht auf Gesundheit zu tun. Im Rahmen der UNO setzte sich bereits in den 1970er-Jahren schrittweise die Erkenntnis durch, dass sich Menschenrechte und Umweltschutz gegenseitig bedingen und verstärken. Verseuchte Böden, vergiftetes Trinkwasser oder verschmutzte Luft sind nicht nur eine Gefahr für die Umwelt selbst, sondern auch für die davon betroffenen Menschen. Das gilt ebenso für die Folgen des Klimawandels.

Wir können uns nicht einfach in einer helvetisch-engstirnigen Argumentationsfigur über diese weltweit laufenden völkerrechtlichen Entwicklungen hinwegsetzen. Die Schweiz hat sich bereits genug ins Abseits manövriert: Die Schweiz, Liechtenstein, San Marino und Monaco sind die einzigen Mitgliedstaaten des Europarates, die die Sozialcharta nicht ratifiziert haben, dies, obwohl die Schweiz bereits 1993 an der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte offiziell das Prinzip der Unteilbarkeit der zivilen und sozialen Menschenrechte anerkannt hat. Nun geht es darum, auch die Unteilbarkeit von Menschenrechtspolitik und Klimapolitik anzuerkennen.

Die vielfach gehörte Behauptung, bei den Menschenrechten gehe es ausschliesslich um den Schutz der Freiheitsrechte gegen einen übergriffigen Staat, ist seit mehr als einem halben Jahrhundert überholt. Auch die Schweiz hat nicht nur den UNO-Pakt II, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, sondern auch den UNO-Pakt I, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, ratifiziert. Dieser geht weit über die Freiheitsrechte in unserer Bundesverfassung hinaus. Ganz abgesehen davon, sind auch diese Rechte durch den EGMR in Strassburg gerichtlich umfassend abgesichert, denn die Schweiz kennt bekanntlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Ich ersuche Sie darum, die beiden Motionen Stark und Caroni abzulehnen und die Unabhängigkeit und die enorme Bedeutung des EGMR nicht infrage zu stellen. Gerade heute, wo Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa derart unter Druck stehen, dürfen wir uns neuen völkerrechtlichen Entwicklungen nicht verschliessen.