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Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-06-10

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-10

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Vorlage um das Gesetz mit dem etwas komplizierten Titel "Bundesgesetz über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen von Kaderangehörigen und Mitgliedern leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes". Unsere Staatspolitische Kommission hat diese Vorlage ausgearbeitet, und es ist erfreulich, feststellen zu können, dass das Geschäft auch im Ständerat eine gute Aufnahme gefunden hat. In der ständerätlichen Kommission wurde der Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen und im Plenum des Ständerates mit 35 zu 1 Stimmen zugestimmt. Dieses deutliche Resultat zeigt, dass in beiden Räten eine breit abgestützte Einigkeit darüber besteht, dass in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung notwendig ist.

Ganz kurz zur Erinnerung: Ziel der Vorlage ist es, sicherzustellen, dass bei der Entschädigung des obersten Kaders von Unternehmen und Anstalten des Bundes bzw. von vom Bund dominierten Unternehmungen die politischen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden. Es geht also darum, übermässige Löhne und Honorare zu vermeiden und das richtige und angemessene Augenmass sicherzustellen. Mit der Vorlage wird dem Bundesrat das hierzu erforderliche gesetzliche Instrumentarium in die Hand gegeben. Dementsprechend hat der Bundesrat Grundsätze über die Ausgestaltung des Lohnes, des Honorars und der weiteren Vertragsbedingungen zu erlassen. Der Bundesrat ist verantwortlich dafür, dass diese Grundsätze dann auch in den Unternehmen und Anstalten des Bundes angewandt und umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der demokratischen und politischen Kontrolle sowie auch einer gewissen präventiven Wirkung soll mit diesen Grundsätzen auch Transparenz geschaffen werden.

Nach der Beratung im Ständerat bestehen zur nationalrätlichen Fassung noch drei Differenzen. Die Mehrheit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission beantragt Ihnen, in allen drei Punkten der Fassung des Ständerates zuzustimmen.

Ganz kurz eine Erläuterung zum Titel von Artikel 6a: Hier geht es eigentlich um eine sprachlich-redaktionelle Frage. Der Nationalrat hatte sich für die Begriffe "Kaderangehörige" und "Angehörige des geschäftsleitenden Kaders" entschieden. Der Ständerat hingegen wählte die Formulierung "oberstes Kader". Nach Meinung der Kommission ist die Formulierung des Ständerates präziser, exakter und genauer.

Ich möchte Ihnen im Namen unserer Kommission beantragen, hier der ständerätlichen Fassung zuzustimmen.