Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-25
Wortprotokoll
Gerne gebe ich Ihnen die Meinung des Bundesrates zu den verschiedenen Anträgen bekannt.
Zum Antrag der Minderheit I (Ryser): Hier muss man einfach sagen, dass bei einer aufkommensneutralen Reform für gewisse Personengruppen dann teilweise erhebliche Mehrbelastungen resultieren würden, namentlich für Personen in Einverdienerehen, aber auch für Unverheiratete. Die Vorlage des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit sieht hingegen einen Tarif vor, der solche Mehrbelastungen abfedern soll. Dank der vom Bundesrat vorgeschlagenen Tarifanpassung verteilt sich die Entlastung über die meisten Einkommensklassen und Haushaltskonstellationen. Dadurch ist der Anteil der Personen, die entlastet werden, deutlich grösser als der Anteil jener, die eine Mehrbelastung erfahren. Eine aufkommensneutrale Reform hätte es vermutlich auch schwieriger, eine Mehrheit zu finden. Ich beantrage Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit II (Bertschy): Die Bedingung für die Tarifanpassung tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein. Gemäss aktuellen Schätzungen betragen die Mindereinnahmen beim Tarif von Bundesrat und Kommissionsmehrheit - das wurde mehrfach gesagt - 1 Milliarde Franken. Es ist zwar theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich, dass diese geschätzten Mindereinnahmen bis zwei Jahre vor Inkrafttreten auf unter 500 Millionen Franken sinken. Daher wäre bei einer Umsetzung dieses Antrages davon auszugehen, dass die Individualbesteuerung mit dem von der Minderheit Bertschy beantragten Tarif eingeführt würde. Dieser Tarif sieht, ausgehend vom Entwurf des Bundesrates, eine zusätzliche Verschärfung der Progression vor. Er reduziert die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf geschätzte 500 Millionen Franken, indem er im Vergleich zur Vorlage des Bundesrates wie auch im Vergleich zu heute bei den einkommensstärksten Personen eine zum Teil deutlich höhere Steuerbelastung vorsieht. Zehn Jahre nach Einführung käme es dann zu einer Tarifanpassung, die neben finanziellen Auswirkungen auch eine erhebliche Verteilungswirkung zur Folge hätte. Und gemäss Antrag würde diese Anpassung dann automatisch erfolgen, ohne dass das Parlament oder das Volk sich nochmals dazu äussern könnten. Ich beantrage Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit III (Wermuth): Hier möchte ich einfach darauf aufmerksam machen, dass bei einer Verknüpfung mit der Kita-Finanzierung gemäss Beschluss des Nationalrates nur ein sehr geringer finanzieller Spielraum für die Individualbesteuerung verbleiben würde. Es würde sich dann kaum mehr lohnen, hier einen Systemwechsel durchzuführen.
Dann zum Antrag der Minderheit IV (Pamini): Das ist ein klassisches Vollsplitting, das hier verlangt wird. Der Antrag widerspricht früheren Beschlüssen des Parlamentes, das den Bundesrat ja damit beauftragt hat, Ihnen eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorzulegen. Das haben wir mit dieser Vorlage getan. Das Parlament ist natürlich jederzeit frei, seine Meinung zu ändern oder diese anzupassen, aber eine Vorlage gemäss diesem Minderheitsantrag wäre dann nicht mehr als Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu werten.
Schliesslich gibt es noch den Antrag der Minderheit V (Aeschi Thomas), der ein Teilsplitting vorsieht. Auch bei[NB]diesem[NB]Minderheitsantrag geht es wie beim Antrag der Minderheit IV um eine Form der gemeinsamen Besteuerung. Die Ausgestaltung des Tarifs entspricht einem Splitting-Modell mit Splitting-Faktor 1,75. Ich kann mich hier kurzhalten, weil die Auswirkungen dieses Modells in der Tendenz die gleichen wie jene des Vollsplittings sind. Beide Modelle hat der Bundesrat auch in der Botschaft dargelegt. Ich wiederhole, was ich bereits zum Minderheitsantrag IV gesagt habe: Der Bundesrat hatte einen konkreten Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft zur Individualbesteuerung, und auch eine Vorlage gemäss diesem Minderheitsantrag V könnte dann nicht mehr als Gegenvorschlag dienen.
Dann noch zur Frage des Inkrafttretens: Es wurde mehrfach gesagt, dass die Kantone darauf hingewiesen haben, sie bräuchten eine ausreichend lange Übergangsfrist; die Rede war von zehn Jahren. Es scheint mir, dass diese Frage jetzt nicht beantwortet werden soll. Ich denke, man muss diese Vorlage zuerst einmal zu Ende beraten, und dann kann man mit den Kantonen noch einmal das Gespräch führen.
Ich bitte Sie hier also, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es liegt auch in der Kompetenz des Bundesrates, über das Inkrafttreten zu bestimmen.