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Friedli Esther · Ständerat · 2024-09-26

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-26

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, ein allfälliges WHO-Übereinkommen oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte, zwingend dem Parlament zu unterbreiten. Die im Nationalrat eingereichte Motion wurde am 17.[NB]April dieses Jahres von unserem Schwesterrat mit 116 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission setzte sich am 27.[NB]Juni in Anwesenheit der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit mit der Motion auseinander. Im Rahmen der Diskussion nahm die Direktorin zum aktuellen Stand der WHO-Verhandlungen ausführlich Stellung.

Es gibt zwei Bereiche, die diskutiert werden bzw. wurden: zum einen die Änderungen bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), zum andern ein neues WHO-Pandemieabkommen. Ihre Kommission hat beide Themen in den letzten Monaten immer wieder traktandiert und hat sich auch über den Stand der beiden Geschäfte und der Verhandlungen informieren lassen. Gerne mache ich daher kurz zu beiden Themen Ausführungen.

Die Schweiz ist bereits seit Längerem Vertragsstaat der IGV. Im Rahmen einer Revision wurden bei den IGV Anpassungen vorgenommen. Diese wurden anlässlich der 77.[NB]Weltgesundheitsversammlung (WHA) am 1.[NB]Juni 2024 angenommen. Die Änderungen beinhalten unter anderem eine Stärkung der Kernkapazitäten, eine Anpassung bei den Warnstufen, einen verbesserten Austausch zwischen den Vertragsstaaten und der WHO sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz wird nun nach dem geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird.

Der Kommission wurde dafür der folgende Zeitplan mitgeteilt: In einem ersten Schritt prüft nun das BAG mit den relevanten Stellen in der Bundesverwaltung den Gesamttext der angepassten IGV und die Konsequenzen für die Schweiz. Dann wird der Bundesrat gestützt auf die gängige Praxis und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bestimmen, ob und, wenn ja, welche Änderungen dem Parlament zugeleitet werden müssen. Der Bundesrat wird im Herbst dieses Jahres dazu Stellung nehmen und sich zu den nächsten Schritten äussern.

Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Schweiz durch die Verabschiedung der IGV-Anpassungen anlässlich der WHA noch nicht an diese gebunden ist. Falls nötig, kann sie Vorbehalte oder eine Ablehnung gewisser Anpassungen gegenüber der WHO kommunizieren. Ihre Kommission wird sich beim Thema IGV auch weiterhin informieren lassen und das Thema intensiv begleiten.

Nun noch zum WHO-Pandemieabkommen: Hier konnte bisher keine Einigkeit erzielt werden. Die Positionen der verschiedenen Länder liegen noch weit auseinander. Das Mandat zur Weiterverhandlung wurde um ein Jahr verlängert. Geplant ist eine Verabschiedung anlässlich der nächsten Jahresversammlung im Mai 2025.

Ihre Kommission hat nach Ausführungen der Amtsdirektorin verschiedene Nachfragen zum aktuellen Stand gestellt. In der Diskussion wurde festgehalten, dass der Wortlaut des kommenden WHO-Pandemieabkommens zwar zurzeit noch diskutiert wird und in Verhandlung ist, verschiedene Elemente des Entwurfes aber bereits einen möglichen verbindlichen Charakter aufweisen. Deshalb möchte Ihre Kommission proaktiv sicherstellen, dass das Abkommen dem Parlament unterbreitet wird, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeiten zwischen den Institutionen immer wieder strittig sind und das Thema zu wichtig ist, als dass die Frage nach dem Einbezug des Parlamentes unbeantwortet gelassen werden könnte. Wichtig ist der Kommission auch, dass, falls das WHO-Pandemieabkommen wirklich verabschiedet wird, es auch dann dem Parlament unterbreitet wird, wenn es sich um Soft Law handelt. Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Diskussionen zu einem anderen, ähnlichen internationalen Abkommen, dem UNO-Migrationspakt, den wir in dieser Session beraten haben.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen vor diesem Hintergrund mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Im Rahmen der Behandlung der vorliegenden Motion hat sich die Kommission auch mit der Petition 24.2006, "Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften benötigen zwingend einen Parlamentsbeschluss", des Vereins Politbeobachter und mit der Petition 24.2012, "WHO-Pandemieabkommen - Nein danke!", von Pro Schweiz befasst und diese zur Kenntnis genommen.