Rüegsegger Hans Jörg · Nationalrat · 2024-09-26
Rüegsegger Hans Jörg · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-26
Wortprotokoll
Die Stellungnahme des Bundesrates vermag nicht zu überzeugen, was die Bildung von Gegenmacht der Anbieter landwirtschaftlicher Erzeugnisse gegenüber der hochkonzentrierten Abnehmerseite betrifft. Zwei Hauptprobleme von Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes sind, dass erstens lediglich Richtpreise zulässig sind und dass zweitens Richtpreise zwischen Lieferanten und Abnehmern zwar ausgehandelt werden, diese aber nur eingehalten werden, sofern beide einverstanden sind. Ich werde die Problematik später anhand von zwei Beispielen verdeutlichen.
Richtpreise ermöglichen grundsätzlich keinen Aufbau von Verhandlungsmacht, von Angebotsmacht, weil die Abnehmer wissen, dass die Anbieter - die Lieferanten - sich nicht daran halten müssen. Sie können daher den Preis unter den Richtpreis drücken. Der machtlose Lieferant kann dann entweder den verlangten Preis gewähren oder auf eine Belieferung verzichten, und verzichten kann er im Grunde nur, wenn er einen Ersatzabnehmer hat oder wenn er sich anderweitig Einnahmen verschaffen kann, um den angestrebten Ertrag zu erreichen.
Der Bundesrat macht geltend, dass es in verschiedenen Branchen Genossenschaften und andere gemeinwirtschaftliche Organisationen gebe, welche für ihre Mitglieder gegenüber den Abnehmern auftreten könnten, indem sie zum Beispiel eine gemeinsame Vermarktung durchführten. Diese Konstellation besteht aber bei Weitem nicht in allen Produktionsbereichen in ausreichendem Mass. Es ist auch nicht klar, unter welchen Voraussetzungen solche Organisationen für die Abnehmerseite verbindliche Preise festlegen könnten, ohne mit dem Kartellgesetz in Konflikt zu geraten. Auch ist ungeklärt, ob und wie Genossenschaften mit relativ kleinen Marktanteilen mit anderen Genossenschaften im gleichen Produktionsbereich kooperieren können, um mit der Stärkung der Angebotsmacht gleiche oder höhere Preise zu erzielen.
Die Kundgebungen von Bäuerinnen und Bauern im vergangenen Winter und Frühjahr zeigen, dass in der Landwirtschaft ein grosser Unmut herrscht. Zu den Hauptforderungen gehören faire Preise und eine gerechte Wertschöpfungsverteilung entlang der Wertschöpfungskette. Die heutigen Marktstrukturen mit den erheblichen Ungleichgewichten entlang der Wertschöpfungskette tragen wesentlich zum Preisdruck und zu den Einkommensproblemen bei. Die Ungleichgewichte sind derart angewachsen, dass die vielen Anbieter heute im Wesentlichen den zwei Detailhandelsunternehmen gegenüberstehen, die rund 80 Prozent Marktanteil haben. Deren Verhandlungsmacht und Wertschöpfungsanteile nehmen laufend zu, die Anteile der Produzentinnen und Produzenten demgegenüber nehmen ab; beispielsweise liegen die Anteile der Produzentinnen und Produzenten beim Brot heute nur noch bei 7 Prozent.
Zum ersten Praxisbeispiel: Gerade der Getreidemarkt in der Schweiz ist nicht gerecht, wo die Produzentinnen und Produzenten für vertraglich festgelegten und vorbestellten Brotweizen einen festen Anteil selbst tragen müssen, auch wenn dieser als solcher schlussendlich im Futtermittelkanal landet.
Zum zweiten Beispiel, ich komme zur Alpwirtschaft: Casalp ist eine Vereinigung von Produzenten von Berner Alp- und Hobelkäse AOP; 470 Betriebe und Alpschaften sind als Mitglieder dabei - auch aus der übrigen Schweiz. Die Bedeutung der Wertschöpfung aus dem Absatz dieses wertvollen natürlichen Produktes ist für jeden Betrieb gross. Es gab in den vergangenen Jahren Zeiten, wo die Händler versuchten, die Produzenten unter Druck zu setzen und unter dem Richtpreis Käse zu erhalten. Als sich die Produzenten zusammenschliessen wollten, kam die Weko und sagte, dass dies nicht dem Kartellgesetz entspreche.
Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes muss zwingend in einer Weise geändert werden, welche die Marktposition der Anbieterseite gegenüber der hochkonzentrierten Abnehmerseite stärkt. In Artikel 8a, "Richtpreise", heisst es: "Die Organisationen der Produzenten und Produzentinnen einzelner Produkte oder Produktegruppen oder der entsprechenden Branchen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben." Gerade der letzte Satzteil verhindert es heute, dass sich die Bauern zusammentun und eine Gegenmacht aufbauen können.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.