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Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-02

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen wird. Es gibt nachvollziehbare Gründe, dass jemand auf den Schutzstatus verzichtet und diesen später erneut beantragt, zum Beispiel wenn eine Person nach der Rückkehr in die Ukraine feststellt, dass sich die Sicherheitslage aufgrund der anhaltenden russischen Angriffe wieder verschlechtert hat. Dies stellt kein missbräuchliches Verhalten dar. In solchen Fällen muss es möglich sein, den Schutzstatus erneut zu beantragen. Die Rückkehrhilfe wird aber selbstverständlich nur einmal ausbezahlt.

Personen, die bereits einen Schutztitel oder ein Aufenthaltsrecht in einem EU- oder EFTA-Staat haben, erhalten in der Schweiz keinen Schutzstatus. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das dies so praktiziert. Kommt jemand mit einem Schutztitel aus der EU oder aus einem EFTA-Staat, gewährt die Schweiz dieser Person keinen Schutz.

Der Missbrauch wird ebenfalls konsequent bekämpft. Die vertieften Abklärungen des SEM zur Missbrauchsbekämpfung spiegeln sich in der Schutzgewährungsquote wider. Auch auf Ihren Wunsch hin haben wir beschlossen, die Schutzgesuche genauer zu prüfen. Im Vergleich zum Vorjahr sank dadurch die Anerkennungsquote per 31.[NB]Oktober 2024 von[NB]95[NB]Prozent[NB]auf rund 89 Prozent. Missbrauch kann schon heute zum Entzug des Schutzstatus führen, was auch vorkommt. [PAGE 2049]

Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat diese Motion ab. Er glaubt, dass die Anliegen bereits heute erfüllt sind, und bittet Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.