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Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-03

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-03

Wortprotokoll

Eigentlich wollte ich nicht das Wort ergreifen, aber die Intervention von Kollege Sommaruga lässt mich doch zwei, drei Erwägungen beitragen.

Ich glaube, dieses Abkommen ist ein grosser aussenwirtschaftlicher Erfolg für den Bundesrat. Ich gratuliere dem Bundesrat und der Verwaltung, dass sie dieses Abkommen in diesen Zeiten abschliessen konnten, insbesondere unmittelbar vor den Wahlen in Indien. Das war matchentscheidend, und die Verwaltung hat hier Grossartiges geleistet - das vorweg.

Betreffend Arbeitnehmerrechte, nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte in Indien gibt es selbstverständlich gewisse Vorbehalte. Wahrscheinlich ist der Abschluss eines solchen Abkommens mit Indien jedoch nicht das Gleiche wie der Abschluss eines solchen Abkommens beispielsweise mit Moldawien. Mit Indien - 1,4 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohner - steht uns das bevölkerungsreichste Land der Welt gegenüber. Ich glaube nicht, dass die Schweizer Verhandlungsdelegation Indien in den Bereichen Biodiversität, Arbeitnehmerrechte oder nachhaltige Entwicklung irgendwelche Bedingungen aufoktroyieren konnte. Das ist schlichtweg ausgeschlossen. Das würde Indien nie zulassen, weil es schlichtweg nicht in Indiens Interesse ist. In der Abwägung seiner Interessen gegenüber den Interessen der Schweiz hätte Indien dieses Abkommen dann nicht abgeschlossen. Immerhin darf aber darauf hingewiesen werden, dass beim Abkommen zwischen Indien und der Schweiz im Gegensatz zu anderen Abkommen, insbesondere jenem zwischen Indien und Australien, eine Verbesserung zugunsten dieser Bereiche zustande kam, die Schweiz also entsprechend nachgehakt hatte. Das ist zumindest die Information, die wir anlässlich unserer kleinen Expedition nach Indien mitnehmen konnten.

Ich möchte auf zwei Bereiche eingehen, die vielleicht ein wenig speziell sind. Zum einen ist das der Schutz des geistigen Eigentums. Das war ja eine der Haupthürden dieses Abkommens: Würde Indien den Schutz des geistigen Eigentums der Schweiz garantieren? Wir sind zum Schluss gekommen, bzw. wenigstens ich bin zum Schluss gekommen, dass der Schutz des geistigen Eigentums der Schweiz mit einem Abkommen besser garantiert sein wird als ohne Abkommen. Das heisst, wir werden über dieses Abkommen einen besseren Schutz des geistigen Eigentums der Schweizer Unternehmen erreichen, als wenn wir es nicht abschliessen würden. Unabhängig von diesem Abkommen sind sehr grosse schweizerische Unternehmen in Indien tätig und bereits diesen Problemen ausgesetzt. Daher ist durch das Abkommen auch in diesem Bereich eine Verbesserung zu erwarten.

Zum andern eine kleine Bemerkung: Investitionsförderung ist nicht ohne Investitionsschutz möglich. Selbst Indien hat das gemerkt. Ich verweise auf Artikel 7.2 Ziffer 2 des Abkommens. Auch Indien prüft ausländische Direktinvestitionen, und zwar sehr genau. Nicht in allen Bereichen kann man in Indien ohne Weiteres investieren.

Ich bitte Sie daher, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und dieses Abkommen damit gutzuheissen. Ich danke dem Bundesrat noch einmal für diese ausserordentlich gute Arbeit.