Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-03
Wortprotokoll
Sehr verehrte Frau Nationalratspräsidentin, noch einmal herzliche Gratulation zu Ihrer Wahl und von Herzen alles Gute in Ihrem Präsidialjahr.
Nun kommen wir aber sozusagen zum "beef" der diesjährigen Session, zum Budget und zur Finanzplanung. Ich möchte es nicht unterlassen, auch der Finanzkommission und den Subkommissionen, die das Budget vorbereitet haben, herzlich für die gute Zusammenarbeit zu danken. Gerne möchte ich im Folgenden kurz die Eckwerte des Budgets 2025 rekapitulieren und danach einen Ausblick geben.
Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass beide Finanzkommissionen, also jene Ihres Rates sowie auch diejenige des Ständerates, einen Voranschlagsentwurf vorlegen, der schuldenbremsenkonform ist. Aber auch der[NB]Bundesrat[NB]legt einen schuldenbremsenkonformen Voranschlagsentwurf vor. Die Akzente sind etwas anders gesetzt, ich komme noch darauf zurück. Der Bundesrat budgetiert für 2025 ein Finanzierungsdefizit von rund 760 Millionen Franken, dies unter Einschluss der Nachmeldung für den Hochwasserschutz. Das Defizit ist auf den ausserordentlichen und den ordentlichen Haushalt zurückzuführen.
Im ausserordentlichen Haushalt sind für die Schutzsuchenden aus der Ukraine insgesamt Ausgaben von 1,25 Milliarden Franken budgetiert. Der Bundesrat wird schrittweise aus der bisherigen Ausserordentlichkeit aussteigen, weil die Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse nur temporär in Anspruch genommen werden darf. Für 2025 werden darum 550 Millionen erstmals als ordentliche Ausgaben und 700 Millionen weiterhin als ausserordentliche Ausgaben budgetiert. Bis voraussichtlich 2027 sollen die Ausgaben für den Status S dann vollständig über den ordentlichen Haushalt finanziert werden. Das Defizit im ausserordentlichen Haushalt beträgt damit rund 330 Millionen. Im ordentlichen Haushalt budgetiert der Bundesrat ein Defizit von fast 430 Millionen. Die Schuldenbremse lässt aus konjunkturellen Gründen ein ordentliches Finanzierungsdefizit von maximal 512 Millionen zu. Die Schuldenbremse wird damit eingehalten, und im Budgetentwurf des Bundesrates verbleibt ein Handlungsspielraum von 86 Millionen.
Zur Einhaltung der Schuldenbremse musste der Bundesrat aber, wie bereits im Vorjahr, umfangreiche Bereinigungsmassnahmen in der Grössenordnung von total 2,1 Milliarden Franken umsetzen. Der Grund dafür sind, wie Sie wissen, nicht sinkende Einnahmen, sondern steigende und überproportional wachsende Ausgaben, die nicht gegenfinanziert sind. Zu den Bereinigungsmassnahmen gehört auch eine lineare Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben. Bereits im Vorjahr wurden diese Ausgaben um 2 Prozent gekürzt. Ausgenommen war jeweils die Armee, weil der Bundesrat und das Parlament eine sukzessive Aufstockung der Rüstungs- und Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes beschlossen haben.
Ich bin damit beim zentralen Punkt der diesjährigen Budgetdebatte: der Frage, wie rasch die Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes erhöht werden sollen und wie dies finanziert werden kann. Der Bundesrat legt Ihnen einen Budgetentwurf vor, mit dem die Rüstungsausgaben gegenüber dem Vorjahr um 180 Millionen Franken erhöht werden. Er hat mehrfach bestätigt, dass aus seiner Sicht ein Wachstum auf 1 Prozent des BIP bis 2035 nötig und sinnvoll ist. Ihre Finanzkommission will diese Rüstungsausgaben nun aber um mehr als 500 Millionen zusätzlich erhöhen, um 1 Prozent des BIP bereits 2030 zu erreichen. In den Folgejahren sollen sie dann noch stärker anwachsen.
Bleiben wir aber beim Voranschlag 2025 - das ist ja schon Herausforderung genug. Um die Vorgabe der Schuldenbremse einzuhalten, nimmt Ihre Finanzkommission zugunsten der Armee bei anderen Ausgaben des Bundes umfangreiche Kürzungen vor. Diese sind für die betroffenen Bereiche schmerzhaft, weil, wie ich bereits erwähnt habe, die schwach gebundenen Ausgaben schon zuvor, also im letzten Jahr, gekürzt wurden und auch dieses Jahr wieder bei der Bereinigung des Budgets gekürzt werden.
Ihre Finanzkommission will unter anderem bei der internationalen Zusammenarbeit um total 250 Millionen und bei den Eigenausgaben des Bundes um 125 Millionen Franken kürzen. Die Kürzung bei der Entwicklungszusammenarbeit ist problematisch, es geht hier um insgesamt 250 Millionen Franken oder 16 Prozent der budgetierten Ausgaben. Eine so hohe Kürzung ist kaum möglich, ohne dass Projekte abgebrochen werden. Deshalb hat der Vorsteher des EDA darauf hingewiesen, dass das für die Schweiz auch zu Reputationsschäden führen kann.
Beim Eigenaufwand des Bundes geht es um Kürzungen bei den Personalausgaben, beim Aufwand für Beratung und externe Dienstleistungen und beim Sach- und Betriebsaufwand. Auch der Bundesrat plant hier, wie Sie wissen, über die nächsten Jahre weitere Einsparungen. Es ist aber immer eine Güterabwägung vorzunehmen. Sie wissen, dass auch wir beim Personal sparen wollen. Der Bundesrat möchte mit dem Entlastungspaket 2027 im Eigenbereich 300 Millionen Franken einsparen, wovon 180 Millionen beim Personal, aber beginnend ab 2026. Diese Einsparungen sind durchaus höher als jene, die Sie vorschlagen, betreffen aber eben die Jahre 2026 und 2027, da wir sie auch mit den Sozialpartnern entsprechend vorbereiten möchten. Sollten Sie Ihre Kürzung beschliessen - das möchte ich hier schon deponieren -, sind wir der Meinung, dass diese beim Entlastungspaket 2027 angerechnet werden sollte.
Ich komme damit zum Ausblick. Wenn Sie bei den von Ihrer Kommission vorgeschlagenen Kürzungen bleiben, ist die Erhöhung der Mehrausgaben im Voranschlag 2025 grundsätzlich umsetzbar und auch finanziert. In den Finanzplanjahren verschärfen sich aber die Finanzierungsprobleme. Bedenken Sie, dass Ihre Finanzkommission die Aufstockung der Rüstungsausgaben in den Jahren 2026 bis 2028 beschleunigen [PAGE 2064] will, damit eben bereits 2030 die Quote von 1 Prozent des BIP erreicht wird. Was heisst das konkret? Das heisst: 2026 noch einmal plus 840 Millionen, 1,185 Milliarden im Jahr 2027 und dann 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2028, und das in einem Finanzplan, der auch ohne diese zusätzlichen Ausgaben ab 2027 Defizite in Milliardenhöhe schreibt.
Ich möchte darum in Erinnerung rufen, dass bereits das Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP im Jahr 2035, wie es der Bundesrat vorschlägt, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht finanziert ist. Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir diese Aufgaben- und Subventionsüberprüfung eingeleitet haben. Es gibt zwei Wachstumstreiber: einerseits die AHV aus demografischen Gründen sowie die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, andererseits die Armeeausgaben. Der Bundesrat hat ja diese Aufgabenüberprüfung eingeleitet, um das strukturelle Defizit zu bereinigen, aber auch, um wieder Handlungsspielraum zu gewinnen, damit Sie und der Bundesrat Schwerpunkte setzen können.
Man muss sich hier einfach bewusst sein, dass dieser Handlungsspielraum mit der Erhöhung des Wachstums bei den Armeeausgaben über die Finanzplanjahre, wie Sie das vorsehen, komplett aufgebraucht ist; das ist sogar mehr als kompensiert. Selbst wenn das Entlastungspaket vollständig umgesetzt würde, wäre das noch nicht alles finanziert.
Ich möchte Ihnen noch zu bedenken geben, dass der Bundeshaushalt mit weiteren Belastungen rechnen muss. Ich habe bereits auf die AHV-Finanzierung, die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente hingewiesen. Sie haben gesehen, dass der Bundesrat Ihnen vorschlägt, den Bundesanteil an die AHV leicht abzusenken. Wenn ich richtig informiert bin, wird das heute im Ständerat beraten. Sollte das Parlament das ablehnen, sollte der Betrag nicht reduziert werden, wonach es im Moment überhaupt nicht aussieht, ergibt sich eine Mehrbelastung allein in Bezug auf die 13.[NB]AHV-Rente von 900 Millionen Franken im Budget 2026.
Aus dem Europadossier dürften sich mittelfristig auch weitere Belastungen ergeben, das kommt jetzt etwas auf den Abschluss an. Ich spreche Horizon oder auch den Kohäsionsfonds an. Hier - wir haben das auch in den Finanzkommissionen so dargelegt - sprechen wir von etwa 1,5 Milliarden Franken. Dann sind mittelfristig auch noch gewisse Steuerreformen zu finanzieren, die derzeit in den Räten hängig sind; ich denke an den Eigenmietwert oder auch an die Individualbesteuerung.
Solange also der Haushalt nicht bereinigt ist - dessen muss man sich schon bewusst sein -, kann man auch der Armee keine Planungssicherheit geben. Solange wir nicht wirklich wissen, wie wir das auch in den Folgejahren finanzieren wollen, wird es schwierig. Und wenn die Finanzierung eben nicht mehr über Kompensation möglich ist, müssen Sie letztlich vielleicht auch über Mehreinnahmen diskutieren, so wie es die Motion Würth vorschlägt.
Es wurde in den Voten auch zu Recht gesagt, dass das Armeebudget, so wie es die Eidgenossenschaft vorstellt, natürlich kein vollständiges Bild abgibt. Es wird noch etwa eine Milliarde Franken über Kantone und Gemeinden finanziert, und dann gibt es die Ausgaben für die Erwerbsersatzzahlungen und die privaten Lohnzahlungen; das müsste man fairerweise auch einrechnen.
Ich komme zum weiteren Vorgehen. Wie Sie wissen, wird der Bundesrat Ende Januar die Vernehmlassung zum Entlastungspaket eröffnen, das sich mit etwas anderen Akzenten und Entscheiden im Wesentlichen auf diese Aufgaben- und Subventionsüberprüfung stützt. Mitte Februar wird der Bundesrat zudem eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch Vorentscheide treffen, damit die Schuldenbremse im Voranschlag 2026 eingehalten werden kann.
Ich schliesse mit nochmaligem Dank für Ihre Vorbereitungs- und die Zusammenarbeit und bitte Sie, dem Voranschlag 2025 und dem Nachtrag II zum Voranschlag 2024 gemäss den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.