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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-03

Wortprotokoll

Gerne gehe ich die verschiedenen Positionen durch.

Zunächst komme ich zum Bundesamt für Justiz, "Modellversuche". Ich bitte Sie hier, der Minderheit Zybach zuzustimmen.

Dann haben wir einen Einzelantrag Wyss betreffend das Bundesamt für Polizei. Ich bitte Sie hier, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen und dem Einzelantrag Wyss zuzustimmen. Es geht hier um die Kostenbeteiligung am WEF. Aktuell beteiligt sich der Bund mit einem Anteil von 25 Prozent an den Kosten für die Sicherheitsmassnahmen des Kantons Graubünden, wobei die maximale Abgeltung auf 2,55 Millionen Franken festgelegt ist. Die weiteren Sicherheitskosten werden vom Kanton Graubünden, der Gemeinde Davos sowie dem WEF getragen, wobei die Aufteilung in einer Vereinbarung geregelt ist. Diese Vereinbarung ist aktuell rechtsgültig und vom Bund unterzeichnet.

Dann kommen wir zum Staatssekretariat für Migration respektive zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Götte abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bitte ich Sie, der Minderheit VI (Schilliger), gemäss Bundesrat, zuzustimmen. Hier geht es um die Mittelverschiebung ins BACS. Eine Erhöhung der schuldenbremsenwirksamen Ausgaben beim BACS von 16 Millionen auf 26 Millionen Franken im Jahr 2025 würde einen Anstieg um über 60 Prozent bedeuten. Das BACS befindet sich aktuell im ersten Betriebsjahr. Zuerst sollte eine Analyse vorgenommen werden, bevor man einem derartigen Ausbau zustimmt. Der Bundesrat erachtet einen Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht. Der Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Meldepflicht wird aktuell im Rahmen der Arbeiten zur Cybersicherheitsverordnung geprüft. Ich bitte Sie, hier den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit VI zuzustimmen.

Dann kommen wir zur Position Verteidigung und dort zum Funktionsaufwand bzw. zum Globalbudget. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen. Das Gleiche gilt für den Minderheitsantrag Funiciello.

Dann komme ich zu "Rüstungsaufwand und -investitionen". Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Kälin) abzulehnen. Der Bundesrat und das Parlament haben sich für eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ausgesprochen. Gemäss Beschluss zum Voranschlag 2024 sollen die Ausgaben bis 2035 1 Prozent des BIP erreichen.

Dann kommen wir zum Minderheitsantrag II (Wyss). Hier bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die beantragten Kürzungen bei den Rüstungsausgaben und -investitionen verzögern die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und widersprechen der bisherigen Absicht von Bundesrat und Parlament.

Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit IV (Kälin) abzulehnen. Die Schiessvereine erhalten vom Bund Ordonnanzmunition, welche sich aus verbilligter Munition und Gratismunition zusammensetzt. 2023 wurde verbilligte Munition mit einem Preisnachlass von 11,8 Millionen Franken vergeben. Gratismunition wurde im Gegenwert von 3,6 Millionen abgegeben. Mit der beantragten Kürzung um 15,4 Millionen würden die Schiessvereine sowohl die Verbilligung der Munition als auch die Gratismunition nicht mehr bekommen.

Ich bitte Sie zudem, der Minderheit V (Andrey) zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit V entspricht der Vorlage des Bundesrates, welche einen Anstieg der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis ins Jahr 2035 vorsieht. Ich habe bei den [PAGE 2083] allgemeinen Ausführungen schon darauf hingewiesen, dass dieses Ansinnen zwar 2025 nach Ihren Anträgen kompensiert werden kann, aber darüber hinaus nicht. Hier wird die Finanzplansituation im Gegenteil stark verschlechtert.

Bundesamt für Rüstung, Armasuisse, "Funktionsaufwand (Globalbudget)": Ich bitte Sie, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen. Mit der beantragten Kürzung beim Funktionsaufwand soll die Armasuisse einen Beitrag zur Kompensation der ebenfalls beantragten Erhöhung der Armeeausgaben leisten.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Der Bundesrat lehnt den Antrag der Finanzkommission ab. Wir haben im Moment eine Vereinbarung mit den Flughäfen Genf und Basel, und Sie möchten, dass die Leistungen des[NB]BAZG per sofort in Rechnung gestellt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir mit beiden Kantonen in Verhandlung sind. Diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird einen gewissen Beitrag geben, aber erst 2026. Ich bitte Sie, die Kantone zu respektieren. Diese haben den Betrag nicht budgetiert. Man kann, wenn man eine gültige Vereinbarung hat, nicht einfach sagen, es gelte per jetzt eine Abgeltung, wenn die Kantone noch nicht fertig verhandelt und diese Beträge noch gar nicht eingestellt haben. Dabei geht es um eine Aufstockung von 22 Millionen Franken.

Ich bitte Sie, den gemachten Äusserungen zu folgen.