Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-04
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-04
Wortprotokoll
Ich möchte hier nicht über den Vollzug in Bezug auf den Minderheitsantrag reden; dieser ist ohne Weiteres möglich. Meine Minderheit ist folgender Ansicht: Wenn schon eine Betreuungszulage ausgerichtet wird, soll sie allen Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung zukommen.
Welchen Zweck verfolgt die Betreuungszulage? Ihr Zweck ist die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie. Diese Vereinbarkeit wird ohne Weiteres mit jeder Form von familienergänzender Kinderbetreuung erreicht. Es ist deshalb wirklich nicht einsichtig, warum die Betreuung durch Drittpersonen, insbesondere Grosseltern, einfach ausgenommen werden soll; ich würde sogar sagen, es ist willkürlich und diskriminierend. Freilich, und das möchte ich betonen, fallen dort tiefere Kosten an, weshalb wir beantragen, dass die Betreuungszulage in diesen Fällen nur 50 Prozent betragen soll. Die zusätzlichen Kosten, Herr Würth hat es gesagt, würden rund 200 Millionen Franken pro Jahr betragen.
Denken Sie nochmals daran: Dieses Gesetz möchte die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie mit Betreuungszulagen fördern. Weshalb sollte sich der Gesetzgeber hier auf eine Form beschränken und die anderen ausnehmen? Das ist diskriminierend und willkürlich. Ich weiss nicht, ob das später nicht auch zu Gerichtsfällen führen würde.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.