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preparatory:AB 348305

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-09

Wortprotokoll

Frau Bundespräsidentin, ich habe eine Nachfrage zur Fürsorgepflicht. Arbeitgeber in der Schweiz sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen. Sie haben eine Schutzpflicht, eine Fürsorgepflicht. Die Armee hat keine solche Pflicht, weil sie eben mehrheitlich auch keine Mitarbeitenden hat, sondern Stellungspflichtige, also Angehörige der Armee. Können Sie erklären, weshalb diese Unterscheidung im Militärgesetz gemacht wird? Wäre es nicht sinnvoll, das zu ändern, damit auch die Armee eine explizite Fürsorgepflicht inklusive Haftung auferlegt erhält?