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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-12-09

Wortprotokoll

Zunächst müssen sich die Opfer ja melden - das gilt auch für betroffene Armeeangehörige im Beispiel der Rekrutenschule, das Sie bringen. Das ist oft eine grosse Hürde; das ist nicht nur im Militär so, das ist auch im zivilen Strafverfahren gar nicht einfach. Wir haben ja dieser Tage wieder Statistiken zur Kenntnis nehmen können, wonach vor allem Frauen betroffen sind. Sie begeben sich nicht in ein Spital oder in ärztliche Pflege, weil sie Angst haben. Ich meine, wenn man weiss - ich war auch Anwältin -, dass dann so ein Verfahren läuft, ist das eine Belastung für die betroffenen Menschen. Darum ist das nicht so einfach.

Die Betroffenen müssen sich zuerst melden. Sie können sich direkt melden. Wenn z.[NB]B. nicht der Vorgesetzte der Täter ist, haben sie in der Rekrutenschule die Möglichkeit, sich direkt an den Vorgesetzten zu wenden. Der wird handeln. Sie haben auch die Möglichkeit, die unabhängige Vertrauensstelle anzurufen, und zwar Tag und Nacht. Diese ist telefonisch immer erreichbar. Sogar am Samstag und am Sonntag werden Beratungen gemacht. Die Kontaktangaben dieser Beratungsstelle - Telefonnummer, Mail usw. - sind in jeder Kaserne vorhanden. Die Rekruten werden entsprechend informiert. Sie haben die Möglichkeit, sich sofort dorthin zu wenden.

Es gibt dann auch noch den Armeeseelsorger und die Armeeseelsorgerin aller anerkannten Religionen. Auch dorthin können sich die betroffenen Menschen wenden, um Unterstützung zu bekommen. Das ist sehr wichtig. Das ist niederschwellig und ist in diesem Kontext vielleicht sogar einfacher als im zivilen Strafverfahren.

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