Studer Heiner · Nationalrat · 2003-06-12
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Natürlich ist es etwas Zentrales, was wir diskutieren - aber was ändert es, wenn wir die eine oder die andere Formulierung beschliessen? Ich behaupte: Es ändert sich sehr, sehr wenig. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir nicht schon wieder in die Verfassung, die revidiert worden ist, sehr viele Einzelheiten hineintun - und die Interpretation muss dann bei der Gesetzgebung trotzdem gemacht werden. Wir als Fraktion sind der Meinung, dass die Subsidiarität erwähnt werden soll, aber ob das wirklich so detailliert sein soll, wie das Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission wollen, ist eine andere Frage. Wichtig ist uns, dass wir, wenn dann die Gesetzgebung gemacht wird, konsequent sind und möglichst klar aufteilen. Von daher sehen wir das Problem eher in der ganz konkreten Auswirkung.
Ich bin seit Jahren in einer kommunalen Exekutive. Ich habe in dieser Zeit Fälle erlebt, bei denen es hiess: Wenn wir bis dann und dann dieses Projekt einreichen, gibt es noch so und so viel Bundessubventionen. Man hat ein Projekt vorgezogen und es der kommunalen Legislative mit dem Hinweis unterbreitet, dass es bis dann diese Bundesgelder gebe und sonst nicht. Aber dieses Projekt hätte man ruhig zwei oder drei Jahre verschieben können, und es hätte auch geklappt. Ich habe mich auf allen Stufen des Staates immer dagegen zu wehren versucht, dass man einfach immer dort die Hand hinhält, wo die obere Stufe möglichst noch mitbezahlt. Daran krankt doch vieles bei uns und bei den Finanzströmen: dass wir uns im Vollzug nicht dort bescheiden, wo wir die Hilfe anderer Stufen nicht brauchen und etwas selber erledigen können, dass wir aber auch keine klaren Zuweisungen machen. Für uns würde es genügen, auf der Stufe der Verfassung einfach den Grundsatz der Subsidiarität festzuschreiben.
Wir haben uns als Fraktion immer dafür eingesetzt, dass man das Verfassungsgericht einführt - andere Fraktionen sind mit Vehemenz dagegen -, denn nur dann würde es bei den Details etwas bringen. Dann würde jemand Neutraler beim Vollzug der Gesetzgebung entscheiden können, ob dieser Grundsatz eingehalten ist oder nicht. Wenn wir jetzt für die Verfassung möglichst einfach beschliessen, wird es dann schliesslich bei den verschiedenen Gesetzen die politische Auseinandersetzung sein, die entscheidet, ob das nun Sache des Bundes, des Kantons oder welcher Stufe ist. Es ist eine wichtige Frage - aber regeln wir sie nicht allzu detailliert!
Es hat meine Sympathie eindeutig der Antrag der Minderheit III (Fässler) und ganz sicher nicht der Minderheitsantrag aus dem Nachbarkanton Zug.