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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2003-06-13

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche, wie vom Vizepräsidenten festgehalten, zur Wohneigentumsbesteuerung und zum Bausparen. Sie erinnern sich: Ihr Rat hat dreimal dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt, hat sich also dafür ausgesprochen, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, dafür die Schuldzinsen bzw. den Schuldzinsabzug zu streichen.

Der Ständerat hat sich diesem Systemwechsel zweimal widersetzt; in der dritten Runde hat er sich demselben angeschlossen. Der Ständerat hat dann auch in der letzten Runde der Detailberatung weitgehend die nationalrätliche Version des Systemwechsels übernommen, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich dem Ersterwerberabzug - ich spreche jetzt nicht vom Bausparen.

Die Einigungskonferenz hatte sich daher lediglich noch über diesen so genannten Ersterwerberabzug auszusprechen. Ich bitte Sie, die Fahne auf den Seiten 17 und 18 zu beachten; es betrifft das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 33 Absatz 1bis. Ich bitte Sie auch bezüglich des Steuerharmonisierungsgesetzes, Artikel 9 Absatz 2bis zu beachten. Er findet sich auf Seite 28 der Fahne.

Es standen sich grundsätzlich die Position unseres Rates und jene des Bundesrates gegenüber. Unser Rat sah vor, dass für eine Einzelperson Abzüge von 7500 Franken, für Ehepaare Abzüge von 15 000 Franken gemacht werden können; der Bundesrat sah Abzüge von 5000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 10 000 Franken für Paare vor. Unsere Lösung sah eine fünfjährige Dauer des gesamten Abzuges vor, nachher abnehmend in 20-Prozent-Paritäten über fünf Jahre; der Bundesrat sah eine zehnjährige zehnprozentige Abnahme des Abzuges vor.

Die Einigungskonferenz setzte sich mit dieser Differenz intensiv auseinander. Es wurde dann von bundesrätlicher Seite noch eine Zwischenlösung vorgebracht, die sehr nahe bei der bundesrätlichen Variante lag. Diese Zwischenlösung wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Schliesslich und endlich entschied sich dann die Einigungskonferenz mit klaren 16 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen für die nationalrätliche Version, also für den Abzug von 7500 beziehungsweise 15 000 Franken.

Die Einigungskonferenz begründete diese Auffassung damit, dass man eine Ersterwerberförderung für diejenigen pflegen soll, die neu ins Eigentum einsteigen, wenn wir den Systemwechsel schon durchziehen und damit tendenziell die Alteigentümer bevorzugen wollen. Daher wurde die Variante des Nationalrates gewählt, welche Ersterwerber bevorzugt.

Die Einigungskonferenz war sich der dadurch entstehenden Ausfälle für Bund und Kantone sehr bewusst; das wurde selbstverständlich eingehend diskutiert. In Anbetracht der erst sehr späten Inkraftsetzung im Jahre 2008 hielt sie diese Ausfälle für vertretbar. Trotzdem wurde noch intensiv darüber nachgedacht, ob nicht dieses Inkrafttreten noch auf das Jahr 2010 verschoben werden könne. Aus rechtlichen Gründen trat jedoch die Einigungskonferenz auf einen derartigen Antrag gar nicht ein, weil bezüglich des Inkrafttretens keine Differenz mehr bestand. Man wählte am Schluss wie gesagt die nationalrätliche Variante mit Inkraftsetzung per 2008, mit 16 zu 10 Stimmen.

Es gab dann noch ausserhalb dieser eigentlichen Wohneigentumsbesteuerung die Differenz bezüglich des Bausparens. Hier war die Diskussion ebenfalls intensiv. Nachdem der Ständerat das dem basel-landschaftlichen Modell entsprungene Modell des Nationalrates lediglich ganz knapp abgelehnt hatte, setzte sich dann das Bausparmodell des Nationalrates mit 13 zu 10 Stimmen durch.

Ich bitte Sie, diesen Beschlüssen der Einigungskonferenz zu folgen.