Lexipedia

Mettler Melanie · Nationalrat · 2024-12-09

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-12-09

Wortprotokoll

Im öffentlichen Diskurs zum Gesundheitswesen höre ich seit jeher, man mache keine Fortschritte beim Reformieren und bei der Dämpfung der scheinbar unausweichlich steigenden Kosten. Lange stimmte das auch. Als ich als frisch gewählte Nationalrätin in meiner ersten Sitzung in der SGK-N den Akteuren des Gesundheitswesens zum Kostendämpfungspaket I im Rahmen von Anhörungen gebannt zuhörte, wurde mir rasch klar, dass die Fronten verhärtet waren. Aber nun gibt es zahlreiche relevante Fortschritte, so die Pflege-Initiative, die neue einheitliche Tariforganisation, die neuerdings wieder unter einem Dachverband agierenden Versicherer, die regionale Versorgungsplanung in den grossen Kantonen, die E-ID, das elektronische Patientendossier (EPD), Digisanté sowie die einheitliche Finanzierung (Efas). Dies betrifft nun auch das Kostendämpfungspaket II. Im Paket sind Hunderte Millionen Franken an Kosteneinsparungen angelegt, auch bei den jetzt noch verbleibenden Minderheitsanträgen, insbesondere in Bezug auf die Medikamentenpreise. Zudem sind hier auch Anreize gesetzt, damit eine weitere Kostendämpfung möglich ist, besonders bei der Koordination der Versorgung, was die Qualität für Patientinnen und Patienten erhöht, Familien entlastet und Kosten spart. Man kann das ruhig auch ein bisschen anerkennen.

Ich äussere mich zur Position der Grünliberalen Fraktion bezüglich folgender verbleibender Differenzen im ersten Block: Bei den Leistungen der Hebammen folgen wir der Mehrheit. Bei den Netzwerken unterstützen wir die Minderheit Meyer Mattea. Die Kommission schickte die Akteure noch einmal an einen runden Tisch, nachdem in den Anhörungen die Positionen noch so weit voneinander entfernt waren, dass man nicht davon ausgehen konnte, dass auf der Verordnungsebene eine tragfähige Lösung entstehen würde. Die Uneinigkeit zeigte sich dort, wo man nach der effizientesten Art suchte, das Potenzial von Netzwerken zur Koordination von medizinischer Versorgung zu nutzen und qualitativ zu sichern. Eine bessere Koordination führt zu besserer Versorgung und gleichzeitig tieferen Kosten, denn ein Teil der heutigen Überversorgung kann damit vermieden werden. Eine bessere Koordination der Versorgung ist auch eine der Hauptmassnahmen im Gesundheitspapier der Grünliberalen.

Die Version des Ständerates hat nun erreicht, was vorher nicht möglich war, nämlich eine Formulierung, die nicht zu fundamentalen Widerständen führt, sondern einigermassen breit getragen wird. Zentrale Aspekte wurden korrigiert: Es ist kein kantonaler Leistungsauftrag mehr nötig; die Koordination mit den Versicherungen ist besser; das medizinische Fachpersonal ist realitätsnaher definiert usw. Eine knappe Mehrheit der Kommission will nun den ganzen Artikel streichen und das Ganze wieder dem Verordnunggeber überlassen. Nach dieser Vorgeschichte der wenig zielführenden Zusammenarbeit braucht es aber diesen gesetzlichen Rahmen. Der Inhalt der ganzen Verhandlung darf nicht wieder ohne gesetzlich spezifizierte Grundlage an den Verordnunggeber delegiert werden.

Bei den Tarifen sind die Grünliberalen der Meinung, dass bereits die heutige Gesetzesgrundlage Effizienzgewinne und die Qualität in den Vordergrund stellt. Wir unterstützen deshalb die Minderheit II (Sauter) und sind nicht der Meinung, dass die Formulierungen der Kommissionsmehrheit hier einen besseren Hebel für die Verhandlungen mit den Tarifpartnern bieten würden.

Bei der Verwendung der Daten folgen die Grünliberalen der Mehrheit. Aktuell dürfen Versicherer nicht mit ihren Versicherten über deren Gesundheit kommunizieren. Der neue Artikel ermöglicht im Bereich der Zusatzleistungen massgeschneiderte Gesundheitsförderungsangebote von Versicherungen an Versicherte. Zudem dürfen Versicherer die medizinischen Leistungserbringenden nur mit aktiver Zustimmung der Versicherten über Versicherungsleistungen informieren. Auch das dient der besseren Koordination der Versorgung und der Vermeidung von teilweise schädlicher Überversorgung.[NB]Wichtig[NB]ist[NB]hier,[NB]festzuhalten, dass es nicht um die grundsätzliche Regelung bezüglich der Verwendung von Personendaten geht. Dies ist nämlich bereits im geltenden Recht geregelt.

Auch bei den verbleibenden Artikeln in diesem Block folgen wir der Mehrheit.