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Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-12-10

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Ich unterstütze das Verbot der Hamas und damit diesen Gesetzentwurf ebenfalls. Ich wundere mich aber über die vom Berichterstatter zitierte Stellungnahme, wonach ein solches Verbot im historischen Kontext betrachtet werden müsse und deshalb nicht ausgesprochen werden solle. Es ist eben gerade falsch, die Positionierung zu diesem Entwurf, also zur Frage, ob die Hamas verboten werden soll oder nicht, mit einer Stellungnahme im historischen oder aktuellen Konflikt zwischen Israel und Palästina zu vergleichen. Es geht hier nicht darum, zu sagen, die Hamas sei eine Terrororganisation oder nicht. Der Gesetzentwurf soll die Hamas verbieten, ist aber keine Stellungnahme zugunsten oder zulasten des palästinensischen oder israelischen Volkes oder von sonst jemandem.

Die Hamas erfüllt meiner Meinung nach klar die Bedingungen, sodass dieses Verbot ausgesprochen werden muss. Ich habe es bereits bei der Behandlung der Motion gesagt und sage es noch einmal: Wir müssen davon abkommen, die Hamas als legitime Vertretung des palästinensischen Volkes zu sehen - das ist sie nicht, und das wird sie hoffentlich auch nie mehr sein.

Ich gehe auch davon aus und schliesse mich da dem Berichterstatter an, dass die humanitäre Arbeit nicht beeinträchtigt sein wird, weil auf den entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch verwiesen wird: Damit sich eine humanitäre Organisation strafbar machen würde, müsste ein[NB]subjektiver[NB]und[NB]objektiver Tatbestand der Unterstützung terroristischer Aktivitäten vorliegen. Das wird hoffentlich nicht der Fall sein.

Ich möchte dennoch zu bedenken geben, dass wir es quasi mit einer Ausnahmesituation zu tun haben. Wir übergehen mit der Vorlage ja die im Normalfall stattfindende gerichtliche Beurteilung, ob eine Organisation terroristisch ist oder nicht. In diesem Fall existiert auch kein vom UNO-Sicherheitsrat ausgesprochenes Verbot, dem wir uns anschliessen würden; der Berichterstatter hat das ebenfalls erwähnt. Diese Sonderkomponente muss berücksichtigt werden. Ich meine, dass der Gesetzentwurf deshalb klarerweise auch eine aussenpolitische Komponente hat. Deshalb werde ich die Minderheit Roth Franziska unterstützen.

Nach der Erwähnung dieser beiden Sonderfälle bin ich eben der Überzeugung, dass diese Vorlage, so überzeugt ich ihr auch zustimme, eine Ausnahme bleiben muss. Es geht nicht an, über den Weg solcher Gesetze zahlreiche andere Organisationen zu verbieten. Die rechtliche Einschätzung muss bei nicht so klaren Fällen Sache der Gerichte bleiben.

Ich unterstütze den Entwurf, bitte Sie aber zu bedenken, dass wir dieses Vorgehen nicht auf viele Organisationen übertragen sollten. Ich werde der kommenden Motion 24.4255 der SiK-S, "Die Hisbollah verbieten", nicht zustimmen können, weil dort die Voraussetzung für einen solchen Ausnahmetatbestand, der ein separates Gesetz legitimiert, nicht erfüllt ist.