AB 349090
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Neue WKK-Anlagen sollen mit Investitionsbeiträgen von bis zu 60 Prozent gefördert werden. Es ist deshalb wichtig, sicherzustellen, dass solche Anlagen möglichst wenig Umweltschäden verursachen. Der Bundesrat hat in seinem Gesetzentwurf bereits verschiedene Bedingungen festgelegt, die eine neue WKK-Anlage erfüllen muss, um von einem Investitionsbeitrag profitieren zu können. Namentlich muss sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.[NB]Sie muss wärmegeführt und Teil eines neuen Wärmeverbunds sein. Ist sie Teil eines bestehenden Wärmeverbunds, muss sie einen fossilen Spitzenlastkessel ersetzen oder ergänzen.
2.[NB]Sie muss hauptsächlich im Winterhalbjahr betrieben werden.
3.[NB]Sie muss entweder mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, am Emissionshandelssystem teilnehmen oder die Emissionen nach den Vorgaben im CO2-Gesetz kompensieren.
Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf mit einer zusätzlichen, vierten Bedingung in Artikel 34a Absatz 2 Buchstabe d zu ergänzen: Solche Anlagen sollen nur Fördergelder erhalten, wenn sie bezüglich der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen dem Stand der Technik entsprechen. "Stand der Technik" ist ein geläufiger Begriff aus dem Umweltrecht. Er stellt sicher, dass eine Anlage gemäss dem Vermeidungsgrundsatz im USG wirklich möglichst wenig schädliche Emissionen ausstösst. Konkret geht es um Lärm, Feinstaub und CO2-Ausstoss. Es sollen nur Anlagen gefördert werden können, die bezüglich der Vermeidung solch schädlicher Emissionen auf dem Stand der Technik sind. Es geht also nicht um Anlagen, die einfach nur die Grenzwerte einhalten - das ist ein kleiner, aber feiner und wesentlicher Unterschied. Diese Bedingung entspricht, wie gesagt, dem Vermeidungsgrundsatz gemäss USG, den wir alle kennen.
Ich mache noch eine Bemerkung zum Hinweis von Bundesrat Rösti an meine Adresse: Er hat vorhin gesagt, es könnten keine neuen Dreckschleudern gebaut werden, weil neue Kraftwerke CO2-neutral sein müssten. Das stimmt eben nicht, Herr Bundesrat Rösti. Wird die Variante CO2-Kompensation gewählt, stossen die neuen Kraftwerke eben sehr wohl schädliches CO2 aus. Die Grundregel lautet ja eben: zuerst vermeiden, dann reduzieren - und das Kompensieren kommt wirklich ganz, ganz am Schluss. Global gesehen, trägt die blosse Kompensation kaum zu den Zielen des Pariser Abkommens bei. Um das Netto-null-Ziel zu erreichen, müssen Treibhausgasemissionen in allen Staaten vermieden, reduziert und dann eben kompensiert werden.