Roth Franziska · Ständerat · 2024-12-10
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Mein Antrag, der nun auf dem Tisch liegt, ist, wenn man das genau betrachtet, auch in Bezug zu meinen vorherigen Ausführungen folgerichtig und stringent. Die Motion ist vor dem Zusammenbruch des brutalen Regimes von Bashar al-Assad und dem Sieg der vielfältigen Rebellengruppen in Syrien entstanden. Die Lage im Nahen und Mittleren Osten und darüber hinaus hat sich grundlegend verändert.
Nicht zuletzt offenbarte der Sturz al-Assads die Schwäche Russlands und des Iran und ihrer Ableger in der Region. Die Lage ist jetzt noch sehr unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, dass die Aussenpolitische Kommission angesichts der fundamental neuen Ausgangslage zur Motion Stellung nehmen kann.
Es ist, denke ich, für alle Beobachterinnen und Beobachter klar, dass die neu gewonnene Freiheit nicht von selber zu Frieden und Demokratie führen wird. Die Schweiz und ihre Partner haben - auch mit Blick auf unsere eigenen Interessen und unsere eigene Sicherheit - alles Interesse, mit humanitärer Hilfe, mit Beiträgen zum Wiederaufbau und mit einer proaktiven Aussenpolitik stabilisierend auf die Region einzuwirken. Das sollte in der zuständigen Kommission vertieft werden, also in der Aussenpolitischen Kommission, bevor der Rat über die Opportunität der Motion entscheidet.
Humanitäre und aussenpolitische Aktionen sind in der Regel nur erfolgversprechend, wenn mit allen wichtigen Stakeholdern ein Gesprächskanal aufgebaut werden kann. Das heisst im vorliegenden Fall: mit den Rebellen, den Kurden sowie weiteren Minderheiten und Akteuren der Region und, angesichts der momentanen Lage, eben auch mit der Hisbollah. Diese ist zwar für viele zutiefst verwerfliche Terrorakte verantwortlich, dennoch ist sie in bestimmten Regionen immer noch eine relevante politische Kraft. Würden alle ausgegrenzt, die Kriegsverbrechen begangen haben, so bliebe der Verhandlungstisch nahezu leer.
Die traditionelle Zurückhaltung der Schweiz beim Aussprechen von Organisationsverboten hat sich bewährt. Nur so kann unsere Diplomatie in Konfliktregionen die in friedenspolitischer und humanitärer Hinsicht geforderten Gesprächskanäle überhaupt aufbauen und diskret pflegen. Gerade in derart unübersichtlichen Situationen wie heute in Syrien und dessen Nachbarstaaten könnte ein Organisationsverbot verhindern, dass humanitäre Hilfe alle Bedürftigen erreicht und die relevanten Stakeholder an den Verhandlungstisch gebracht werden können.
Aus all diesen Überlegungen braucht es vor der Beschlussfassung eine aussenpolitische Beurteilung der Motion durch die zuständige Kommission. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag anzunehmen und einen Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission einzufordern.