Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-13
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-13
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat schon beim Eintreten gesagt, dass sie sich eigentlich gewünscht hätte, dass noch mehr Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen entflochten würden oder noch mehr Aufgaben von der Stufe Bund auf die Kantone zurückgestuft würden. Bei Artikel 75a erleben wir das Umgekehrte: Hier soll eine Aufgabe, welche seit bald hundert Jahren als Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen, aber auch zwischen den Kantonen und den Gemeinden bestens funktionierte, auf Bundesstufe in der Verfassung geregelt werden. Für eine starke Minderheit der NFA-Kommission ist nicht einzusehen, warum ein gut funktionierendes System geändert werden soll.
Heute sind die gesetzlichen Grundlagen für die Vermessung im ZGB geregelt. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion übt die Oberleitung aus, sie koordiniert also das Vermessungswesen. Die Kantone wiederum führen die Aufsicht über die operative Ausführung, und private Geometer führen die amtliche Vermessung durch. Dieses System funktioniert bestens.
Mit der verfassungsmässigen Verankerung laufen wir Gefahr - und ich befürchte das aufgrund anderer Beispiele -, dass die Vermessung verbürokratisiert und schliesslich auch wesentlich mehr verstaatlicht wird. Absatz 3 lautet: "Er (der Bund) kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen." Hier machen wir Tür und Tor für Regulierungen im Bereich des Vermessungswesens auf. Ich befürchte, dass so weit reguliert wird, bis die privaten Geometer irgendwann den Anforderungen nicht mehr genügen werden und damit das Milizprinzip bei einer weiteren Aufgabe verschwindet. Falls es für den öffentlich-rechtlichen Bereich noch weiter gehende Anpassungen benötigt, kann dies unserer Ansicht nach durch entsprechende Weisungen und Hilfen geschehen, beispielsweise via Raumplanungsrecht oder so. Die SVP will dem Bund nicht wieder neue Aufgaben zuweisen, welche anderweitig besser, günstiger und eben auch privatrechtlich erledigt werden können.
Nachdem ich keinen Grund finde, die Vermessung in der Bundesverfassung zu verankern - das haben eigentlich auch die Hearings gezeigt -, bitte ich Sie zusammen mit der starken Minderheit der NFA-Kommission und der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.