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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-12-10

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu beiden Standesinitiativen gleichzeitig. Die beiden Standesinitiativen verlangen, die gesetzlichen Grundlagen seien so anzupassen, dass bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren in der Schweiz eine Mehrwertsteuer zu entrichten ist, wenn die Mehrwertsteuer im Ausland zurückerstattet wird. Die Wertfreigrenze würde damit aufgehoben.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, beide Standesinitiativen abzuschreiben. Das mag Sie zunächst vielleicht erstaunen, denn tatsächlich hatten ja beide Räte diese Standesinitiativen ursprünglich gutgeheissen. Zudem haben sie noch die Motion 19.3975 angenommen und zuhanden des Bundesrates verabschiedet, in der dieser aufgefordert wurde, die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs insbesondere durch Senkung der Mehrwertsteuer-Freigrenze zu verbessern. Die entsprechende Regelung über die Wertfreigrenze ist in einer Verordnung des EFD geregelt.

Ihre WAK beschloss deshalb zunächst am 3.[NB]Februar 2022, die Standesinitiativen zu sistieren, bis die Verordnungsänderung vorliegt. Als sie im Herbst 2023 immer noch nicht vorlag, hat der Ständerat die Behandlungsfrist um zwei Jahre verlängert. Am 16.[NB]Oktober dieses Jahres hat nun Ihre Kommission festgestellt, dass das EFD nach einer Vernehmlassung und einer Konsultation der beiden WAK entschieden hat, die Mehrwertsteuer-Freigrenze im Reiseverkehr per[NB]1.[NB]Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken zu senken. Damit wird das Grundanliegen der beiden Standesinitiativen, nämlich die Bekämpfung des Einkaufstourismus durch eine Anpassung bei der Mehrwertsteuerregelung im privaten Reiseverkehr, umgesetzt.

Nun ist zuzugeben, dass die Initiativen etwas mehr verlangten. Sie verlangten nämlich zusätzlich einen eigentlichen Negativbeweis. Die Einfuhr von Waren wäre nur dann mehrwertsteuerbefreit, wenn der Nachweis erfolgt ist, dass die Mehrwertsteuer im Ausland nicht zurückgefordert wurde. Dieser Ansatz wäre nach Auffassung der Kommission und des Bundesrates aber nicht umsetzbar.

Aus diesem Grund stellte die Kommission fest, dass das Grundanliegen beider Standesinitiativen erfüllt ist, und beantragt Ihnen deshalb wie gesagt einstimmig, beide Initiativen abzuschreiben.