preparatory:AB 349187
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10
Wortprotokoll
In Block 2 behandeln wir sieben Minderheitsanträge, welche meist das Zusammenspiel der Stromreserve mit den anderen Instrumenten der Stromversorgung betreffen. Dies gesagt, ist klar: Es geht hier nicht um eine Kapazitätsdiskussion. Es geht um das Zusammenspiel dieser verschiedenen Instrumente. Vorher sollte ja der Markt eine allfällige Lücke schliessen, der Markt wird sie auch schliessen, und die Diskussion, was wir tun müssen, damit der Markt sie schliesst, ist eine andere. Das müssen wir auf anderen Blättern schreiben, nicht hier. Hier reden wir nur über das, was geschehen soll, wenn eben der Markt sie nicht mehr schliessen kann.
In Artikel 8m möchte die Minderheit Clivaz Christophe bei der Koordination mit den Massnahmen nach dem Landesversorgungsgesetz eine Priorisierung vornehmen: Zuerst kämen Aufforderungen zur Senkung des Verbrauches, Verbrauchseinschränkungen und Verbote von energieintensiven und nicht unbedingt nötigen Anwendungen, erst dann käme der Abruf der thermischen Reserve. Eine Mehrheit - der Entscheid fiel mit 17 zu 6 Stimmen - ist der Meinung, dass diese Priorisierung nicht der korrekten zeitlichen Abfolge entspricht. Die Massnahmen von Ostral, die mit solchen Aufforderungen und Einschränkungen beginnen, müssen parallel laufen respektive eben erfolgen, bevor die Stromreserve abgerufen wird. Ergo ist der Antrag der Minderheit Clivaz Christophe im Ansatz falsch.
In Artikel 8n Absatz 1 will die Mehrheit mehr Verbindlichkeit schaffen bezüglich des Ausgleiches der CO2-Emissionen, welche durch die thermische Reserve verursacht werden. Die Kommission will keine Kann-Formulierung, sondern[NB]den[NB]Bundesrat verpflichten, Vorschriften über diesen Ausgleich zu schaffen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.
Zwischendurch ein kurzer redaktioneller Hinweis: Wir haben in dieser Vorlage einen Artikel 14a eingefügt. Gleiches haben wir schon im Mantelerlass getan. Selbstverständlich soll dieser Artikel 14a jenen aus dem Mantelerlass nicht überschreiben. Die Redaktionskommission respektive die UREK-S ist aufgefordert, die Nummerierung zu korrigieren.
Damit zum meistdiskutierten Artikel, zu Artikel 33e mit den Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung: Ich verzichte jetzt im Sinne der Ratseffizienz auf die Wiederholung dessen, was ich bereits im Eintretensvotum als Begründung für diese Hilfe aufgeführt habe. Ich möchte aber trotzdem kurz noch die wirklich ausführliche Ausarbeitungs- und Reflektionsgeschichte dieses Artikels in der Kommission betonen. Die Kommission hat die drei hauptbetroffenen Betriebe angehört, und sie kam nach diesen Anhörungen zur Erkenntnis, dass an die Hilfen Bedingungen geknüpft werden müssen, damit auf alle Fälle verhindert werden kann, dass diese Hilfe einfach verpufft. Es wurde gesagt, wir hätten schlechte Grundlagen und kaum Informationen gehabt; so in etwa hat es Herr Bäumle suggeriert. Es stimmt: Es gibt Unbekannte. Aber das Mittel gegen diese Unbekannten sind eben die Bedingungen: Bedingungen bestehen mit der Transparenzforderung, mit der Forderung, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden, mit der Rückzahlung und letztlich auch mit der Kann-Formulierung für den Bundesrat. Der Bundesrat hat es vorhin richtig gesagt: Wir sind der Erstrat. Man kann also diese Bedingungen im Ständerat noch schärfen. Wir sollten aber jetzt diesen Artikel annehmen, damit man überhaupt noch[NB]daran[NB]arbeiten[NB]und dann entscheiden kann: "Doch, so klappt das" oder "Es ist halt doch nicht machbar". In dieser ersten Runde sollten wir den Artikel unbedingt in den Ständerat schicken.
Dann wurden mehrfach die Kantone angesprochen. Es war von einer unheiligen Allianz die Rede. Abgesehen davon, dass es den drei katholischen Kantonen nur schwerlich möglich ist, eine unheilige Allianz zu bilden, möchte ich doch noch darauf hinweisen, was die Kantone getan haben. Der Kanton Wallis wurde bereits erwähnt. Für Stahl Gerlafingen wurde Kurzarbeit genehmigt. Sie wurde über die gesetzliche Frist hinaus verlängert. Der Kanton Solothurn verhandelt derzeit mit Stahl Gerlafingen über einen Landkauf, wahrscheinlich nicht zu den härtesten Bedingungen. Man verhandelt derzeit über Darlehen, damit Liquidität gesichert werden kann. Die Kantone tun, was sie tun können, und zwar im Bereich der Arbeitsplatzerhaltung. Wenn Sie jemandem Industriepolitik vorwerfen wollen, dann müssen Sie das den Kantonen vorwerfen. Sie können ihnen nicht das Gegenteil, nämlich Untätigkeit, vorwerfen. Was wir hier tun, betrifft die Rahmenbedingungen in den Bereichen Energie- und Umweltpolitik. Daran müssen wir jetzt arbeiten.
Damit bin ich auch bei der Frage der Verfassungsmässigkeit, die angesprochen wurde. Es werden immer zwei Gründe genannt, weshalb die Verfassungsmässigkeit in diesem Bereich nicht gegeben sein soll. Der eine ist die vermeintliche Diskriminierung. Warum sollen jetzt Betriebe in den Bereichen Stahl und Metall subventioniert werden und andere Betriebe nicht? Wir haben bewusst in dieses Gesetz geschrieben, dass es strategisch wichtige Betriebe sind. Wir haben bewusst geschrieben, dass sie mehrheitlich Recyclingmaterial verwenden müssen. Es geht um den Kreislauf, es sind wirklich die Argumente der strategischen Bedeutung und der Umwelt. Diese Bedingungen müssen greifen, und damit ist eben auch keine Diskriminierung gegeben. Der zweite Grund, der genannt wurde, ist jener der neuen Steuer, die da angeblich erhoben wird. Auch da gilt es nochmals zu betonen: Wenn wir diese Betriebe verlieren, dann haben wir gar kein Substrat mehr. Somit ist es eben keine neue Steuer, sondern eine Notmassnahme zur Rettung des Substrates, die wir ergreifen. [PAGE 2283]
Letztlich sei zur Verfassungsmässigkeit einfach noch Folgendes gesagt: Es gibt Normenkonflikte. Wir produzieren hier drin mit unserer Gesetzesarbeit immer wieder Normenkonflikte, die wir dann halt mit einer Interessenabwägung auflösen müssen. Das machen wir hier im Interesse der Umwelt und der Energie. Die Kommission hat Artikel 33e mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Damit dieser Teil der Vorlage, also dieser Artikel, zeitnah in Kraft treten kann, fordern jetzt verschiedene Teilungsanträge, ihn aus der Gesamtvorlage herauszulösen und für dringlich zu erklären. Die Kommissionsmehrheit, welche diesen Artikel unterstützt, unterstützt selbstredend auch diese Teilungsanträge respektive wird - das ist der Abstimmungskaskade geschuldet - dann die Teilungsanträge dem eigenen Mehrheitsantrag vorziehen.
Schliesslich bleiben die Bestimmungen im CO2-Gesetz, welche Bundesrat und Kommission im Rahmen dieser Vorlage aufnehmen, um die Realisierung von WKK-Anlagen im Sinne der Stromreserve mit einem Investitionsbeitrag zu unterstützen. Die Minderheit Rüegger bei Artikel 34a Absatz 2 Buchstabe c möchte nun aber auch noch die Voraussetzungen für eine Förderung tiefer ansetzen. Dies lehnte die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen ab. Umgekehrt möchte die Minderheit Suter in Buchstabe d noch einfügen, dass die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen müssen. Die Mehrheit der Kommission findet diese Bestimmung absolut unnötig. Die Kommission lehnte sie mit 15 zu 8 Stimmen ab, weil eine Anlage, die nicht auf dem Stand der Technik ist, sowieso nicht bewilligt und realisiert würde.
Bei Artikel 36 des CO2-Gesetzes geht es um die Frage, wie die Mittel für die Investitionsbeiträge für WKK-Anlagen aufgeteilt werden sollen. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchten pro Jahr nicht mehr als 20 Millionen Franken sprechen. Die Minderheit Rüegger ist der Meinung, dass man im Interesse der bereits absehbaren Projekte bis zu 40 Millionen Franken pro Jahr gehen könnte, wenn insgesamt das Dach von 200 Millionen Franken eingehalten wird. Der entsprechende Antrag wurde mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Die allerletzte Frage, die es zu klären gilt, ist die Frage, ob man die WKK-Förderung während fünf oder während zehn Jahren laufenlässt. Die Variante mit fünf Jahren, die von der Minderheit Egger Mike bei Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c beantragt wird, unterlag mit 18 zu 7 Stimmen.