Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-13
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-13
Wortprotokoll
Hier streben wir eine Entflechtung an, aber Ausbildungsbeihilfen im Tertiärbereich sollen eine Verbundaufgabe bleiben. Es ist also nicht eine volle Entflechtung.
Bis und mit Sekundarstufe II sind entsprechend der Schulhoheit ausschliesslich die Kantone zuständig, und das macht so Sinn. Der Bund hingegen erlässt ein Rahmengesetz für den Tertiärbereich, welches gewisse wichtige Mindeststandards für die Gewährung von Ausbildungshilfen festlegt. Dadurch wird eine gewisse Harmonisierung des Stipendienwesens im Tertiärbereich angestrebt. Die Kantone verstärken ihrerseits auf dem Weg einer interkantonalen Vereinbarung die gesamtschweizerische Harmonisierung der Stipendien. Diese Stipendien sind aber nicht Gegenstand der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich im Sinne von Artikel 48a. Sie sehen, das ist also ein [PAGE 998] bisschen ein Mittelweg zwischen dem, was der Antrag der Minderheit I (Rossini) will, der eben sehr viel weiter gehen würde - es würde dann keine Teilentflechtung mehr stattfinden -, und dem, was der Antrag der Minderheit II (Laubacher) will, wo die Teilentflechtung zwar aufrechterhalten, die Kompetenz zur Förderung der interkantonalen Harmonisierung aber abgelehnt wird.
Wir sind der Meinung, dass die Lösung von Mehrheit und Bundesrat sachgerecht sei, und sie wird auch von den Kantonen selber mitgetragen - ich möchte das vor allem auch Herrn Ruey sagen. Der finanzielle Beitrag des Bundes soll auf den Tertiärbereich konzentriert werden, wo er primär auch involviert ist. Das liegt also ganz auf der Linie des Projektes. Es ist nicht am Bund, die Kantone in jenen Bildungsbereichen zu unterstützen, wo diese eben selber zuständig sind, deshalb eben Nein zur Minderheit I.
Zur Harmonisierung durch den Bund möchte ich Folgendes beifügen: Der Bund sollte in dem Bereich, wo er involviert ist, minimale Grundsätze der Unterstützung festlegen. Diese Harmonisierung nur für den tertiären Bereich kann als eine formelle angesehen werden. Es ist nämlich so, dass den Kantonen - vielleicht wie bei der formellen Steuerharmonisierung - die Stipendiensätze nicht im Detail vorgeschrieben werden.
Ich möchte Sie bitten, auch die Minderheit II abzulehnen.